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Hammer-Urteil gegen VW: Käufer bekommen Schadenersatz - Grüne fordern auch Zahlungen von anderen Autobauern

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Von: Alicia Greil

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Der Autobauer VW hat mit seiner illegalen Abgastechnik 2015 für einen Skandal gesorgt. Nach einem BGH-Urteil steht fest: Der Konzern muss Schadenersatz zahlen. Nun wollen die Grünen auch andere Autobauer in die Pflicht nehmen.

Update vom 26. Mai, 11.41 Uhr: Nachdem der Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag einen grundsätzlichen Schadenersatz-Anspruch für VW-Dieselfahrer feststellte, fordern die Grünen nun auch Zahlungen anderer Autobauer. „Die anderen Hersteller haben genauso betrogen“, sagte der Vizechef der Grünen-Bundestagsfraktion, Oliver Krischer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das gestrige Urteil werde vermutlich genauso wiederholt werden, wenn ein anderer Autokonzern auf der Anklagebank sitze, prognostizierte Krischer weiter. Das Urteil sei „ein klares Signal für alle Autokonzerne, endlich reinen Tisch zu machen und die betrogenen Kunden angemessen zu entschädigen“, betonte der Grünen-Politiker.

Update vom 25. Mai, 13.32 Uhr: Nachdem am Montagvormittag das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Skandal um VW bekannt wurde, will der Autobauer verbleibenden Klägern nun Einmalzahlungen anbieten. VW werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern noch am Montag und bezeichnete Einmalzahlungen dabei als „pragmatische und einfache Lösung“. Die Höhe der Angebote hänge jeweils vom Einzelfall ab. 

VW-Urteil nach Diesel-Skandal verkündet - Autobauer spricht von „Schlusspunkt“

VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung zudem als „Schlusspunkt“. Für einen Großteil der derzeit noch anhängigen etwa 60.000 Fälle schaffe das Urteil nun Klarheit. Eigenen Angaben zufolge sieht der Konzern kaum Anlass für weitere Klagen. Dazu verwies VW unter anderem auch auf die im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens bereits mit zehntausenden Kunden geschlossenen Vergleiche. Laut Ansicht des Konzerns sind außerdem weitere Ansprüche verjährt. Die Frage der Verjährung sind jedoch derzeit noch nicht endgültig entschieden.

Unterdessen hat sich der Kläger am Montag zufrieden mit der Rechtssprechung gezeigt. „Das ist ein toller Tag, das ist ein tolles Urteil“, sagte Herbert Gilbert nach der Entscheidung. Er hält das Urteil zugunsten der Verbraucher für ein wichtiges Signal zur Entschädigung auch anderer Betroffener. Es handele sich um ein Urteil, das nicht nur ihm helfe, sondern „das auch Tausenden Klägern, die noch in der Warteschleife stecken, hilft, ihre Klageverfahren zügig zu beenden“, freute sich Gilbert.

Auch die Anwaltskanzlei Goldenstein & Partner, die Gilbert und viele andere Diesel-Kläger vor Gericht vertritt, hält das Urteil aus Karlsruhe für einen entscheidenden Schritt. Es bedeute „Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in Deutschland“ und zeige, „dass auch ein großer Konzern nicht über dem Gesetz steht“. 

Update vom 25. Mai, 11.36 Uhr: Mit ihrer Entscheidung, dass den VW-Kunden im Diesel-Skandal grundsätzlich Schadenersatz zusteht, bestätigten die obersten Zivilrichter ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Dieses hatte zuvor den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro zuzüglich Zinsen zu erstatten. 

VW-Urteil nach Diesel-Skandal verkündet - BGH-Entscheidung ist richtungsweisend

Der Kunde hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben. Kläger und Beklagte hatten gegen das Koblenzer Urteil Revision eingelegt. Der Kläger, weil er 2014 knapp 31.500 Euro für den Wagen bezahlt hatte und den vollen Kaufpreis zurück wollte. Der Autobauer, weil er gar nichts zahlen wollte. Der Konzern hatte dabei stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Also sei dem Kunden kein Schaden entstanden.

Mit seinem Grundsatz-Urteil wies der BGH die Revision des Diesel-Käufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Bisher hatten die untersten Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt, nun gibt die aktuelle Entscheidung aber eine Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bundesweit sind laut VW-Angaben noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Für Juli haben die Karlsruher Richter bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen angesetzt, weitere sollen noch folgen.

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VW-Urteil nach Diesel-Skandal verkündet: Käufer erhalten Schadenersatz

Update vom 25. Mai 2020, 11.03 Uhr: Nun haben die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe das erste richtungsweisende Urteil im Diesel-Skandal verkündet. Der Kläger erhält laut dem Urteil einen umfangreichen Schadenersatz. Er kann den Kaufpreis für sein Auto erstattet bekommen. Darüber berichtete zuerst der Sender n-tv. Das Urteil wird wohl entscheidend für künftige VW-Prozesse sein, da sich andere Gerichte in der Regel an den Urteilen des Bundesgerichtshof orientieren. 

Damit ist VW nun vom Diesel-Skandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz-Zahlungen verpflichtet. Allerdings müssen sich klagende Käufer, die den Preis für ihr Auto zurückhaben wollen, die bereits gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Dadurch erhalten sie nicht den vollen Kaufpreis zurück. Außerdem wichtig: Wer bereits eine außergerichtliche Einigung mit VW erzielt hat, profitiert von diesem Urteil nicht mehr, berichtet n-tv. Das entschied der BGH am Montag.

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet - VW droht bittere Niederlage

Erstmeldung vom 25. Mai 2020: 

Karlsruhe - Schmerzhafte finanzielle Folgen und ein heftiger Imageschaden: Das erwartet wohl am heutigen Montag den Autobauer Volkswagen (VW). Im Dieselskandal droht VW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine heftige Niederlage. Nach langem Warten wird in Karlsruhe am Montag das erste höchstrichterliche Urteil im Diesel-Skandal verkündet. Dabei handelt es sich um eine entscheidende Weichenstellung - und die Tendenz ist schon absehbar. 

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet: Was entscheiden die obersten Zivilrichter?

Unstrittig ist, dass VW Millionen Fahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet hat. Aber hat der Autobauer seine Kunden damit auch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt? Wenn ja, müsste der Konzern klagenden Käufern Schadenersatz zahlen. In der Verhandlung vor knapp drei Wochen haben die Richter schon durchblicken lassen, dass es darauf hinauslaufen dürfte. Allerdings, so ihre vorläufige Einschätzung, gibt es gegen Rückgabe des Autos wohl nicht den vollen Kaufpreis zurück. Klagende Diesel-Besitzer müssten sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet: Wer würde davon profitieren?

Kläger wie Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz, dessen Fall nun als erster vor den BGH-Richtern gelandet ist. Seinen VW Sharan kaufte er 2014 von einem freien Händler, gebraucht, für knapp 31.500 Euro. Als im Herbst 2015 der Dieselskandal auffliegt, fühlt er sich getäuscht. Auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Hätte er das gewusst, hätte er den Sharan nie gekauft, sagt Gilbert - und klagt. Er will, dass VW das Auto zurücknimmt und ihm den vollen Kaufpreis erstattet.

VW-Urteil erwartet: Wie wirkt sich die Nutzungsentschädigung aus?

Gilberts Auto ist nicht viel gefahren. Beim Kauf hat es 20 000 Kilometer auf dem Tacho. Als das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz 2019 seinen Fall verhandelt, sind es gut 72 000 Kilometer. Die OLG-Richter kommen zu dem Schluss, dass Gilbert von VW gezielt getäuscht wurde. Er habe darauf vertraut, ein einwandfreies und umweltfreundliches Auto zu kaufen. Tatsächlich sei es ohne das vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Software-Update von der Stilllegung bedroht. Trotzdem: Gilbert habe das Auto mehrere Jahre gefahren, also auch einen Vorteil gehabt. Das muss er sich anrechnen lassen. Im Ergebnis sprechen ihm die Richter genau 25 616,10 Euro nebst Zinsen zu.

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet: Welche Auswirkungen es?

Bundesweit gibt es viele Tausend ähnlich gelagerte Fälle, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Spricht der BGH Gilbert Schadenersatz zu, würde das die Erfolgsaussichten der anderen Kläger schlagartig verbessern - und endlich für Klarheit sorgen. Denn an den höchstrichterlichen Entscheidungen aus Karlsruhe orientieren sich alle Gerichte der unteren Instanzen. Bisher wurde die Frage, ob VW Schadenersatz schuldet, überall unterschiedlich beantwortet. Gut viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Software-Manipulationen werden die ersten BGH-Urteile deshalb sehnsüchtig erwartet.

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet: Wem hilft es noch und wem nicht?

Wichtig ist, dass längst nicht alle betroffenen Diesel-Käufer Schadenersatz bekämen. Nur wer selbst geklagt hat, kann überhaupt profitieren. Und Grundvoraussetzung ist auch hier, dass über die Klage noch nicht abschließend geurteilt wurde. Laut VW sind aktuell noch rund 60 000 Verfahren anhängig, also weder rechtskräftig entschieden noch per Vergleich beendet. Mit einem kundenfreundlichen BGH-Urteil im Rücken könnten viele Kläger ihr Verfahren zwar deutlich schneller zu einem Ende bringen. Ein eigenes Urteil wäre aber nach wie vor notwendig. Weiterhin möglich wäre auch, dass VW sich mit Klägern auf einen Vergleich einigt, also ohne Urteil Geld zahlt.

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet: Worauf stellt sich Volkswagen ein?

Anlass für neue Klagen wird es kaum geben“, betont der Konzern. Wer sich an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW beteiligt und den bereits ausgehandelten Vergleich angenommen hat, verzichtet damit auf weitere Ansprüche, kann also nicht mehr klagen. Und dafür haben sich viele entschieden: Nach Konzern-Angaben wurden inzwischen rund 240 000 Vergleiche abgeschlossen, nur rund 1000 wurden widerrufen. Fälle, in denen bis heute nicht geklagt wurde und die auch nicht zum Musterverfahren angemeldet waren, sind nach Auffassung von Volkswagen inzwischen verjährt.

VW-Urteil nach Diesel-Skandal erwartet - Wie geht es danach weiter?

Der BGH hat für Juli bereits die nächsten Verhandlungen angesetzt. Denn der Fall Gilbert ist zwar beispielhaft. Es gibt aber auch noch andere Konstellationen. Manche Kläger haben ihr Auto erst gekauft, als der Dieselskandal schon bekannt war. Manche haben nicht gegen VW, sondern gegen ihren Autohändler geklagt. Die einen haben das Software-Update aufspielen lassen, die anderen nicht. Wieder andere haben ihr Auto geleast und nicht gekauft. Und dann gibt es auch noch zahlreiche Klagen gegen andere Autohersteller - etwa gegen Daimler.

Übrigens: Welche Summen VW im Rahmen der Vergleiche mit klagenden Kunden bereits zahlen musste, sehen Sie im nachfolgenden Video.

cia mit dpa- und AFP-Material

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