Hohe Nebenkosten: Erster Immobilien-Riese droht säumigen Mietern mit Kündigung
Die steigenden Energiepreise werden zu einem immer größeren Problem - auch für Mieter. Jetzt kündigt der erste Immobilienriese eine harte Linie gegen säumige Zahler an.
Bochum – Die hohen Energiekosten bereiten vielen Mietern große Sorgen. Die Angst, die steigenden Nebenkosten irgendwann nicht mehr bezahlen zu können, wird immer größer. Schließlich steht nun auch der Winter vor der Tür und die Kosten für Gas, Öl und andere Heizmethoden befinden sich auf einem Rekordniveau. Viele hoffen daher auch auf Nachsicht ihrer Vermieter. Für Mieter beim Immoriesen Vonovia könnte es jedoch demnächst sehr ungemütlich werden.
Vonovias „letzter Ausweg“ bei säumigen Mietern: „Räumungsaufforderung“
Der börsennotierte Immobilienkonzern hat wohl eine deutliche Position dazu, wie mit säumigen Mietern umgegangen werden soll. „Letzter Ausweg: Versendung der Räumungsaufforderung“, heißt es in Dokumenten zu einem Investorentag, die Vonovia am Dienstag vorlegte. Darüber berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Bei dem Konzern ist außerdem ganz klar geregelt, wann es zur Kündigung kommt. Dazu gibt es Stufenmodell. Wenn die Summe der Schulden des Mieters zwei Monatsmieten beträgt, droht die Kündigung der Wohnung. Der letzte Schritt wäre dann eine Räumungsklage.
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Vonovia möchte vor der Kündigung gemeinsam nach Lösungen suchen
Bevor es jedoch überhaupt so weit kommt, möchte Vonovia mit den Mietern Kontakt aufnehmen. Dadurch soll dann herausgefunden werden, was der Grund für die Zahlungsversäumnisse ist. Dann soll gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht werden – wie beispielsweise eine potenzielle Kostenübernahme durch den Staat.
Der Deutsche Mieterschutzbund fordert, die Kündigung von Mietverträgen zu verbieten, „wenn diese aufgrund nicht gezahlter Nebenkosten droht“. Präsident Lukas Siebenkotten ist für ein Kündigungsmoratorium wie zur Corona-Krise. In der Pandemie hatte die Bundesregierung 2020 beschlossen, Mieter bei Zahlungsschwierigkeiten zu schützen. So durften Eigentümer Mietern nicht kündigen, wenn diese wegen der Corona-Krise vorübergehend nicht zahlen können. Auch gab es Mietern die Chance, Rückstände noch bis zu zwei Jahre später zu begleichen. (ph/dpa)