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Düsseldorf - Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf ist gekündigt worden, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Damit habe er gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen.
So argumentiert sein Arbeitgeber, der kirchliche Träger der Klinik. Der Mediziner wehrte sich gegen seinen Rauswurf und bekam vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht zunächst Recht. Doch der kirchliche Arbeitgeber lässt nicht locker und ist vor das Landesarbeitsgericht gezogen.
Gekündigt! Diese Bagatellen können Sie den Job kosten
Dort geht der Rechtsstreit am kommenden Donnerstag in die vermutlich entscheidende Runde. Mit der zweiten Heirat habe der Arzt durchaus eine Pflichtverletzung begangen, die nach katholischem Kirchenrecht zur Kündigung berechtigt, ließ das Gericht bereits erkennen. Ausschlaggebend ist aber, ob der Arbeitgeber von der zweiten Ehe schon länger gewusst und diese eine Weile toleriert haben könnte. In dem Fall könnte die Kündigung unwirksam sein.