1. hallo-muenchen-de
  2. Welt

Von „Bekloppter“ bis „Alte Sau“: Beleidigungen im Straßenverkehr können richtig teuer werden

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Felix Herz

Kommentare

Eine Frau und ein Mann zeigen bei der Autofahrt beleidigende Gesten.
Vom Vogel bis zum Stinkefinger: Im Straßenverkehr kochen die Emotionen schnell mal hoch. © Action Pictures/IMAGO & Frank Sorge/IMAGO (BW24-Fotomontage)

In Stuttgart hat ein 19-jähriger Mercedes-Fahrer mutmaßlich mehreren Autofahrern den Mittelfinger gezeigt. Welche Strafen drohen bei solchen Beleidigungen?

Stuttgart – Wohl jeder Verkehrsteilnehmer dürfte es schon einmal erlebt haben: Auf und abseits der Straße können bei dem ein oder anderen schon einmal die Emotionen hochkochen, wenn sich jemand anderes falsch verhält oder man bei aller Eile im Stau stecken bleibt.

So soll etwa ein 19-jähriger Fahrer eines Mercedes-Benz mitten in Stuttgart durch mehrere Beleidigungen aufgefallen sein. Wie die Polizei mitteilte, soll der junge Mann auf der Willy-Brandt-Straße in Richtung Bad Cannstatt unterwegs gewesen und auf Höhe der Neckarstraße trotz offensichtlich stockenden Verkehrs noch auf eine Kreuzung gefahren sein. Dadurch blockierte er offenbar den Verkehr für andere Autofahrer, die ihn frustriert angehupt haben sollen. Als es weiterging, zeigte der junge Fahrer den anderen Verkehrsteilnehmern mutmaßlich den Mittelfinger.

Beleidigungen im Straßenverkehr: Schimpfwörter und Gesten – so teuer wird es

Wenig später kontrollierten Polizisten den Mercedes-Fahrer und bitten Zeugen sowie Geschädigte, sich bei der Dienststelle zu melden. Doch mit welcher Strafe hat der 19-Jährige zu rechnen, sollte ihm das Vergehen nachgewiesen werden? Eines vorweg: Der Mittelfinger ist richtig teuer.

Seinen Emotionen im Straßenverkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern freien Lauf zu lassen, kann finanziell richtig weh tun. Basierend auf Urteilen hat bussgeld-info.de einen Strafenkatalog für 2022 erstellt. Für die typischsten Beleidigungen im Straßenverkehr gibt es hier jeweils eine Summe, die per Urteil für das jeweilige Vergehen verlangt wurde.

Die Strafen fallen nicht gerade gering aus. Wer beispielsweise „Leck mich!“ flucht, muss bereits 300 Euro zahlen. Für die „Scheibenwischer-Geste“ droht ein Bußgeld von 1.000 Euro. In der Regel noch teurer wird es, wenn man Beamte mit Schimpfwörtern oder Gesten beleidigt. Hier die Übersicht:

VergehenBußgeld (basierend auf vergangenen Urteilen)
Bekloppter250 Euro
Leck mich!300 Euro
Dumme Kuh300 Euro
Witzbold300 Euro
Blödes Schwein500 Euro
Wichser1.000 Euro
Trottel1.000 Euro
Arschloch1.500 Euro
Schlampe1.900 Euro
Miststück2.500 Euro
Alte Sau2.500 Euro

Teuer wird es auch bei vermeintlich kleinen Gesten:

Zunge herausstrecken300 Euro
Vogel zeigen750 Euro
Scheibenwischer-Geste1.000 Euro
Stinkefinger4.000 Euro

Noch höher fällt die Strafe in vielen Fällen aus, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten richtete:

Vogel zeigen1.000 Euro
Bullenschwein1.000 Euro
Wichser1.000 Euro
Trottel1.500 Euro
Schwein2.000 Euro
Stinkefinger4.000 Euro

Bußgeld für den Mercedes-Fahrer: Es könnte richtig teuer werden

Wie man aus der Bußgeld-Übersicht unschwer erkennen kann: Der Stinkefinger zieht die höchsten Strafen nach sich. Der 19-jährige Mercedes-Fahrer aus Stuttgart sollte hoffen, dass sich keine oder nur wenige Zeugen, respektive Geschädigte bei der Polizei melden, um wegen des ausgestreckten Mittelfingers auszusagen. Ansonsten könnte das für den jungen Autofahrer richtig teuer enden.

Auch interessant

Kommentare