Von „Bekloppter“ bis „Alte Sau“: Beleidigungen im Straßenverkehr können richtig teuer werden

In Stuttgart hat ein 19-jähriger Mercedes-Fahrer mutmaßlich mehreren Autofahrern den Mittelfinger gezeigt. Welche Strafen drohen bei solchen Beleidigungen?
Stuttgart – Wohl jeder Verkehrsteilnehmer dürfte es schon einmal erlebt haben: Auf und abseits der Straße können bei dem ein oder anderen schon einmal die Emotionen hochkochen, wenn sich jemand anderes falsch verhält oder man bei aller Eile im Stau stecken bleibt.
So soll etwa ein 19-jähriger Fahrer eines Mercedes-Benz mitten in Stuttgart durch mehrere Beleidigungen aufgefallen sein. Wie die Polizei mitteilte, soll der junge Mann auf der Willy-Brandt-Straße in Richtung Bad Cannstatt unterwegs gewesen und auf Höhe der Neckarstraße trotz offensichtlich stockenden Verkehrs noch auf eine Kreuzung gefahren sein. Dadurch blockierte er offenbar den Verkehr für andere Autofahrer, die ihn frustriert angehupt haben sollen. Als es weiterging, zeigte der junge Fahrer den anderen Verkehrsteilnehmern mutmaßlich den Mittelfinger.
Beleidigungen im Straßenverkehr: Schimpfwörter und Gesten – so teuer wird es
Wenig später kontrollierten Polizisten den Mercedes-Fahrer und bitten Zeugen sowie Geschädigte, sich bei der Dienststelle zu melden. Doch mit welcher Strafe hat der 19-Jährige zu rechnen, sollte ihm das Vergehen nachgewiesen werden? Eines vorweg: Der Mittelfinger ist richtig teuer.
Seinen Emotionen im Straßenverkehr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern freien Lauf zu lassen, kann finanziell richtig weh tun. Basierend auf Urteilen hat bussgeld-info.de einen Strafenkatalog für 2022 erstellt. Für die typischsten Beleidigungen im Straßenverkehr gibt es hier jeweils eine Summe, die per Urteil für das jeweilige Vergehen verlangt wurde.
Die Strafen fallen nicht gerade gering aus. Wer beispielsweise „Leck mich!“ flucht, muss bereits 300 Euro zahlen. Für die „Scheibenwischer-Geste“ droht ein Bußgeld von 1.000 Euro. In der Regel noch teurer wird es, wenn man Beamte mit Schimpfwörtern oder Gesten beleidigt. Hier die Übersicht:
Vergehen | Bußgeld (basierend auf vergangenen Urteilen) |
---|---|
Bekloppter | 250 Euro |
Leck mich! | 300 Euro |
Dumme Kuh | 300 Euro |
Witzbold | 300 Euro |
Blödes Schwein | 500 Euro |
Wichser | 1.000 Euro |
Trottel | 1.000 Euro |
Arschloch | 1.500 Euro |
Schlampe | 1.900 Euro |
Miststück | 2.500 Euro |
Alte Sau | 2.500 Euro |
Teuer wird es auch bei vermeintlich kleinen Gesten:
Zunge herausstrecken | 300 Euro |
Vogel zeigen | 750 Euro |
Scheibenwischer-Geste | 1.000 Euro |
Stinkefinger | 4.000 Euro |
Noch höher fällt die Strafe in vielen Fällen aus, wenn sich die Beleidigung gegen Polizisten richtete:
Vogel zeigen | 1.000 Euro |
Bullenschwein | 1.000 Euro |
Wichser | 1.000 Euro |
Trottel | 1.500 Euro |
Schwein | 2.000 Euro |
Stinkefinger | 4.000 Euro |
Bußgeld für den Mercedes-Fahrer: Es könnte richtig teuer werden
Wie man aus der Bußgeld-Übersicht unschwer erkennen kann: Der Stinkefinger zieht die höchsten Strafen nach sich. Der 19-jährige Mercedes-Fahrer aus Stuttgart sollte hoffen, dass sich keine oder nur wenige Zeugen, respektive Geschädigte bei der Polizei melden, um wegen des ausgestreckten Mittelfingers auszusagen. Ansonsten könnte das für den jungen Autofahrer richtig teuer enden.