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Die 10 Skipisten-Gebote

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Herrlicher Sonnenschein, blauer Himmel und Pulverschnee - Traumbedinugnen für eine gelungen Tag auf Skiern . Damit auf den Pisten nichts schief geht, hier die 10 Regeln für Wintersportler.

Die 10 Skipisten-Gebote
1 / 11Bevor es auf die Piste geht, steht Sicherheit an erster Stelle. Ein passender Helm gehört dazu. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
2 / 11Die erste Regel der FIS ( Fédération Internatinale de Ski): Rücksicht - Jeder Ski- und Snowboardfahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
3 / 112. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder muss auf Sicht fahren. Die Geschwindigkeit muss Können sowie Gelände-, Schnee- und Witterungsbedinungen angepasst werden. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
4 / 113. Wahl der Fahrspur : Wer sich von hinten einem anderen Skifahrer nähert, darf diesen nicht gefährden. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
5 / 114. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit Abstand, der anderen auf der Piste genügend Platz lässt. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
6 / 115. Einfahren und Anfahren: Jeder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, ob er dadurch andere gefährdet. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
7 / 116. Anhalten: Skifahrer und Snowboarder müssen vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
8 / 117. Aufstieg und Abstieg: Jeder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
9 / 118. Beachten der Zeichen: Skifahrer und Snowboarder müssen die Markierung und die Signalisierung beachten. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
10 / 119. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. © dpa
Die 10 Skipisten-Gebote
11 / 1110. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, muss bei einem Unfall seine Personalien angeben. © dpa

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