Kündigung des Kooperationsvertrags mit Ismaik: So hat 1860 entschieden

Die Entscheidung des TSV 1860 bezüglich der von Mitglied Ulla Hoppen beantragten Kündigung des Kooperationsvertrags mit Hasan Ismaik ist gefallen, die Löwen teilten sie am Montag mit.
Der TSV 1860 setzt seine Zusammenarbeit mit Investor Hasan Ismaik fort. Wie der deutsche Fußball-Meister von 1966 bekannt gab, haben Präsidium und Verwaltungsrat des TSV in einer Sitzung am vergangenen Freitag 15. Dezember 2017 beschlossen, den Kooperationsvertrag mit der Beteiligungsgesellschaft Ismaiks nicht binnen sechs Monaten zu kündigen.
Dies hatte die Klubversammlung des Vereins am 23. Juli nach einem Antrag des Mitglieds Ulla Hoppen gefordert. Hintergrund des "Hoppen-Antrags" war der Vorwurf, Ismaik habe sich, indem er die Zahlung für die Drittliga-Lizenz verweigerte, einer Hauptpflichtverletzung schuldig gemacht. Die Kündigung sollte bis 24. Januar 2018 ausgesprochen werden - unter dem Vorbehalt "nach Zustimmung des Verwaltungsrats". Dieser erfolgte nun nicht.
Die zuständigen Gremien seien nach Einholung eines juristischen Gutachtens sowie "sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Pro und Contra" zur Ansicht gelangt, dass "eine Umsetzung des Mitgliederbeschlusses eine Schmälerung der Handlungsmöglichkeiten und der Rechtspositionen des Vereins nach sich ziehen würde", hieße es.
Eine außerordentliche Kündigung der Kooperation mit der HAM International Ltd. war allein deshalb schwierig, weil sich in dem Vertrag Medienberichten zufolge keinerlei konkrete Zahlungsverpflichtung für Ismaik findet. Außerdem hatten sich die Gesellschafter nach der Nichterteilung der Drittliga-Lizenz auf eine Fortsetzung der Kooperation geeinigt. Mit dem damals unterzeichneten Sanierungsbeschluss wurde die Insolvenz verhindert.
Offizielle Pressemitteilung des TSV 1860 im Wortlaut
Das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. haben in einer Sitzung am 15. Dezember 2017 gemeinsam beschlossen, die von der Mitgliederversammlung des Vereins am 23. Juli 2017 beauftragte Kündigung des bestehenden Kooperationsvertrags mit HAM International Ltd., der Beteiligungsgesellschaft von Investor Hasan Ismaik, nicht innerhalb von sechs Monaten auszusprechen.
Im Kooperationsvertrag sind die Grundsätze für die Zusammenarbeit der Gesellschafter und ihre Rechte und Pflichten geregelt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Juli 2017 zur Kündigung des Kooperations-vertrags erfolgte unter dem Vorbehalt „nach Zustimmung des Verwaltungsrats“.
Die Gremien des TSV München von 1860 e.V. haben ein juristisches Gutachten eingeholt, um eine seriöse Chancen-Risiko-Analyse vornehmen zu können. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Pro und Contra gelangen das Präsidium und der Verwaltungsrat des TSV München von 1860 e.V. gemeinsam zur Ansicht, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Umsetzung des Mitgliederbeschlusses eine Schmälerung der Handlungsmöglichkeiten und der Rechtspositionen des Vereins nach sich ziehen würde.
Das vom Verein beauftragte juristische Gutachten reicht über die unmittelbare Fragestellung zur Kündigung des Kooperationsvertrags hinaus und leistet den Gremien auch für die Zukunft in Gesellschafterfragen unverzichtbare Dienste. Die in Teilen der Presse geäußerte Vermutung hinsichtlich der Kosten ist absurd. Das Präsidium pflegt einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit Vereinsvermögen. Der Aufwand beläuft sich auf einen sehr niedrigen fünfstelligen Betrag.
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