Rutschfest - Winterreifenpflicht in Europa

Die Vorboten des Winters haben uns wieder erreicht. Schnee und Glätte haben schon für erste Blechschäden gesorgt, einige Pässe in den Alpen sind bereits gesperrt. Höchste Zeit, sich um die Winterreifen zu kümmern.
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Kennen Sie die Winterreifenpflicht?
Wer demnächst mit dem Auto verreist, sollte sich auch darüber informieren, ob es für die geplante Strecke eine Winterreifenpflicht gibt. Der ADAC hat die Vorschriften für einige europäische Länder zusammengestellt:
Deutschland
Hier gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht, das heißt, bei
INFOS ZU DEN ALPENPÄSSEN
Eine Liste mit Informationen zu den aktuellen Wintersperren aller Alpenpässe steht im Internet unter http://alpenrouten. de/verkehrsinfos.html.
winterlichen Straßenverhältnissen müssen geeignete Reifen (Winter- oder Ganzjahresreifen) aufgezogen werden. Dies gilt übrigens auch für Motorräder und Roller! Bei einem Verstoß drohen ohne Gefährdung des Verkehrs 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, mit Behinderung sind es 80 Euro und ein Punkt. Bei einem Unfall, der aufgrund korrekter Bereifung vermeidbar gewesen wäre, droht Mithaftung bzw. der Verlust des Kaskoschutzes.
Österreich
Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Pkw sowie Lkw bis 3,5 Tonnen müssen aber zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
So bleibt Ihr Auto im Winter fit
Schweiz
Es besteht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Wenn es allerdings wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt, droht ein Bußgeld, bei Unfällen eine erhebliche Mithaftung.
Italien
Winterreifen- oder Schneekettenpflicht kann bei entsprechenden Witterungsverhältnissen für einzelne Strecken vorübergehend vorgeschrieben werden. Dies gilt vor allem in den Provinzen Mailand und Südtirol. Im Aostatal gilt vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht.
Tschechien
Zwischen 1. November und 31. März besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen auf allen Straßen Winterreifenpflicht.
Slowenien
Zwischen 15. November und 15. März besteht Winterreifenpflicht, darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Kroatien
Eine generelle Pflicht besteht nicht, kurzfristig kann bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen Winterausrüstung durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.
Frankreich
Bei winterlichen Witterungsverhältnissen kann kurzfristig die Benutzung von Winterreifen bzw. Schneeketten durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Skandinavien
Dänemark und Norwegen haben keine Winterreifenpflicht, Schweden hat zwischen 1. Dezember und 31. März die situative Winterreifenpflicht und Finnland schreibt zwischen 1. Dezember und Ende Februar generell Winterreifen vor, Spikesreifen sind erlaubt.
Beneluxländer
In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
tz/mm