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Weihnachten in kalter Wohnung: Mietminderung

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25 Prozent Mietminderung gibt es, wenn die Heizung zu Weihnachten ausfällt. © dpa

Frankfurt/Main - Fällt in einer Wohnung über Weihnachten die Heizung größtenteils aus, darf der Mieter einen Teil der Monatsmiete zurückbehalten. Wie hoch die Mietminderung ausfällt:

25 Prozent Mietminderung können Mieter einbehalten, wenn sie zu den Feiertagen in einer kalten Wohnung leben müssen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Zahlungsklage eines Hauseigentümers zurück (AZ 33 C 588/11-76).

In der Wohnung war kurz vor Weihnachten die Ölheizung ausgefallen. Dem Mieter, der den Hausmeister darüber mehrfach informierte, gelang es immer nur vorübergehend, die Heizung wieder in Betrieb zu setzen. An den Feiertagen saß die Familie schließlich im Kalten. Dies stellt dem Urteil zufolge einen Mangel dar, “der die Tauglichkeit der Wohnung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck“ erheblich beeinträchtige. Wenn die Heizung während der Heizperiode “und noch dazu über die Weihnachtsfeiertage“ ausfalle, sei die Minderung von einem Viertel der Monatsmiete begründet, urteilte das Gericht.

dpa

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