Versorgungsleitungen durchs Nachbargrundstück möglich

Berlin - Bauherren dürfen bestimmte Versorgungsleitungen durch das Nachbargrundstück führen. Voraussetzung dafür ist aber, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Immobilie ans öffentliche Netz zu bringen.
Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Insgesamt ist das sogenannte Notleitungsrecht eine Sache für Ausnahmefälle. Hinzu kommt: Der Nachbar, über dessen Grund die Leitungen führen, ist nicht ganz rechtlos. Er darf diese beispielsweise gegen Geld mitbenutzen. Außerdem muss der Bauherr alle Schäden beseitigen, die durch das Verlegen der Leitungen am Nachbargrundstück entstehen. Das kann etwa heißen, dass er die Wiederherstellung des aufgerissenen Rasens bezahlen muss. In jedem Fall muss er den Anrainer rechtzeitig über die Arbeiten informieren - und nicht erst, wenn der Bautrupp vor der Tür steht.
dpa