Vermieter dürfen das Rauchen nicht verbieten
Berlin - Vermieter dürfen ihren Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten. Auch Vorschriften zu bestimmten Lüftungszeiten sind demnach unzulässig. Lesen Sie hier die Geschichte hinter dem Urteil:
Rauchen gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, befand das Landgericht Berlin. Darauf weist der Mieterverein München hin. Auch Vorschriften zu bestimmten Lüftungszeiten sind demnach unzulässig (Az.: 63 S 470/08).
Rauchen am Arbeitsplatz: das sind Ihre Rechte
In dem Fall fühlte sich ein Mieter durch den Zigarettenqualm aus einer Nachbarwohnung derart gestört, dass er die Miete minderte. Insbesondere wenn der rauchende Nachbar seine Wohnung lüftete, komme es zu erheblichen Geruchsbeeinträchtigungen in seiner Wohnung, erklärte er zur Begründung. Daher forderte er den Vermieter auf, dem Mitmieter das Rauchen im Balkonzimmer seiner Wohnung zu verbieten und das Lüften der Wohnung zu festgesetzten Zeiten vorzuschreiben.
Die Richter wiesen dieses Ansinnen zurück. Vermieter könnten ihren Mietern weder das Rauchen verbieten noch sie zwingen zu lüften, befanden sie. Denn ein solches Verbot stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Rauchers dar.
dpa