Corona-Lockdown: Mit wie vielen Personen darf man Silvester feiern – und welche Bußgelder drohen?
Corona hält das Land weiter in Atem – und zwingt auch an Silvester zu einem harten Lockdown. Welche Regeln gelten und die entsprechenden Bußgelder – hier gibt es die Infos.
Nach Weihnachten ist vor Silvester: Wie immer klingt das Jahr mit zwei besonderen Tagen aus. Das war es aber im Jahr 2020 schon mit den Gemeinsamkeiten zu den Vorjahren. Denn die Menschen in Deutschland erwartet ein gänzlich anderer Jahresabschluss, als sie es gewohnt sind. Galten zu Weihnachten noch vorsichtige Lockerungen*, herrscht an Silvester ein harter Lockdown ohne Ausnahme. Der Kampf gegen die Pandemie steht an erster Stelle, beim für die meisten Menschen wichtigsten Fest des Jahres, Weihnachten, konnte noch ein halbes Auge zugedrückt werden – an Silvester wird es keine Zugeständnisse geben. Die wichtigsten Regeln und welche Bußgelder drohen, wenn diese nicht eingehalten werden, erfahren Sie hier.
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Corona: Lockdown an Silvester – Regeln und Bußgelder
Darf ich an Silvester auf meinem Privatgrundstück böllern? Diese Frage stellen sich derzeit viele Menschen, die Antwort ist kompliziert und individuell. Das gilt aber nicht für Silvesterpartys im Allgemeinen – hier ist die Rechtslage so eindeutig wie strikt. Bundeslandspezifische Unterschiede gibt es nur in Nuancen, zum Beispiel was die Bußgelder für das Nichteinhalten der Regelungen anbelangt.
Generell gilt: Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen haben geschlossen, die einzige Ausnahme stellen Läden dar, die den täglichen Bedarf abdecken. Zudem gelten harte Kontaktbeschränkungen: Die maximal erlaubte Anzahl von Personen bei Zusammenkünften ist auf Fünf beschränkt – verteilt auf maximal zwei Haushalte. Bundesweit gilt ein An- und Versammlungsverbot, der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist untersagt. Vielerorts herrscht auch an Silvester eine generelle Ausgangssperre. So zum Beispiel in Bayern, wo die Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigem Grund verlassen werden darf. Eine späte Heimreise von einer kleinen Feier ist damit nicht möglich, entweder die Gäste bleiben über Nacht oder verabschieden sich zeitig. Und schließlich ist auch der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum verboten.
Silvester im Corona-Lockdown: Die Bußgelder in der Übersicht
- Baden-Württemberg: Private Feier mit zu vielen Personen: 100 – 500 Euro pro Teilnehmer, 100 – 1.000 Euro für den Veranstalter. // Ausgangssperre ohne triftigen Grund missachtet: 50 - 500 Euro.
- Bayern: Erlaubte Personenanzahl überschritten: 250 Euro. // Ausgangssperre ohne triftigen Grund missachtet: 250 Euro (Zwischen 21 und 5 Uhr: 500 Euro)
- Berlin: Private Feier mit zu vielen Personen: 500 – 1.000 Euro für den Organisator.
- Brandenburg: Private Feier mit zu vielen Personen: 250 – 2.500 Euro für Veranstalter und Teilnehmer. // Ausgangssperre ohne triftigen Grund missachtet: 50 – 250 Euro.
- Bremen: Private Feier mit zu vielen Personen: 250 – 2500 Euro für Veranstalter und 50 – 200 Euro für Teilnehmer.
- Hamburg: Private Feier mit zu vielen Personen: 150 – 500 Euro für Veranstalter und Teilnehmer. Die genauen Regelungen finden Sie auch bei unseren Kollegen von 24Hamburg.de.
- Hessen: Nichteinhalten der Kontaktbeschränkungen: Bis zu 200 Euro.
- Mecklenburg-Vorpommern: Nichteinhalten der Kontaktbeschränkungen: Bis zu 200 Euro. Teilnahme an einer verbotenen Feier: 400 Euro. Veranstalter einer verbotenen Feier zahlen bis zu 1.000 Euro.
- Niedersachsen: Private Feier mit zu vielen Personen: 150 – 400 Euro für Teilnehmer, 3.000 – 10.000 Euro für Veranstalter. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Kollegen von Kreiszeitung.de.
- Nordrhein-Westfahlen: Verstoß gegen Kontaktbeschränkungen oder Besuch einer verbotenen Feier: 250 Euro. 5.000 Euro für Veranstalter.
- Rheinland-Pfalz: 100 Euro für den Verstoß gegen Kontaktbeschränkungen. // Teilnehmer einer verbotenen Veranstaltungen zahlen 100 Euro, Veranstalter bis zu 500 Euro. // Verstoß gegen das Böllerbot: 50 Euro.
- Saarland: Private Feier mit zu vielen Personen: Bis zu 1.000 für Veranstalter und bis zu 200 Euro für Teilnehmer.
- Sachsen: Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen: Bis zu 150 Euro. // Ausgangssperre (22 – 6 Uhr) ohne triftigen Grund missachtet: 60 Euro.
- Sachsen-Anhalt: Private Feier mit zu vielen Personen: Bis zu 250 Euro für Teilnehmer, bis zu 1.000 Euro für Veranstalter.
- Schleswig-Holstein: Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum missachtet: Bis zu 150 Euro. Verstoß gegen das Böllerverbot: 150 – 500 Euro.
- Thüringen: Private Feier mit zu vielen Personen: Bis zu 200 Euro für Teilnehmer. // Verstoß gegen das Böllerverbot: 200 Euro. // Ausgangssperre (22 – 5 Uhr) ohne triftigen Grund missachtet: Bis zu 100 Euro.
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Silvester mit Hindernissen – Lichtblick 2021?
Durch die leichten Lockerungen an Weihnachten sowie verbotene Feierlichkeiten an Silvester ist davon auszugehen, dass die Infektionszahlen im Januar zunächst nicht sinken werden. Und doch startet das Jahr 2021 auch mit positiven Nachrichten: Die ersten Impfungen werden in Deutschland durchgeführt, Menschen in besonderen Risikogruppen erhalten bereits seit dem 27.12.2020 eine Dosis. Ein Silvester, das sich wieder viel mehr nach Normalität anfühlt, ist also schon kommendes Jahr realistisch. (fh)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Quellen: focus.de, rtl.de
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