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Nein zum Balkon-Barbecue per Mietvertrag

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© dpa

Berlin - Hauseigentümer dürfen ihren Mietern ein totales Grillverbot verordnen, wenn sie es von vorneherein im Mietvertrag festschreiben.

Halten sich Bewohner von Mehrfamilienhäusern nicht an das Grillverbot, können sie abgemahnt und ihnen im Wiederholungsfall fristlos gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Holzkohle oder Elektrogrill gebrutzelt wird.

Der Bannspruch darf aber nicht im Nachhinein, etwa als Anhang zu einem langjährigen Mietvertrag, präsentiert werden. Das müssen Mieter nach Angaben von Experten auf keinen Fall akzeptieren. Rechtlich umstritten ist dagegen, ob der Vermieter ein Grillverbot als Vorschrift in der Hausordnung durchsetzen kann. Der Mieterbund meint nein.

Die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund sieht es dagegen als rechtens an, wenn der Hausbesitzer Einschränkungen per Hausordnung verordnet. Mieter können sich bei solchen Streitigkeiten an ihren örtlichen Mieterverein wenden und den Einzelfall notfalls gerichtlich klären lassen

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