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Kritik an Stornokosten bei Lebensversicherungen

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© dpa (Symbolbild)

Hamburg/Berlin - Die Kündigung ihrer Lebensversicherung kommt Kunden nach einer Studie der Universität Bamberg teuer zu stehen. Die Versicherungswirtschaft spricht der Untersuchung aber die Seriosität ab.

Auf diese Weise hätten Vertragsnehmer von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen in den Jahren 2001 bis 2010 insgesamt bis zu 162 Milliarden Euro verloren, heißt es in der am Freitag in Hamburg veröffentlichten Untersuchung.

Darin analysierte der Finanzwirtschaftsprofessor Andreas Oehler 1115 Fälle gekündigter Verträge, die Kunden der Verbraucherzentrale Hamburg zur Prüfung vorgelegt hatten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wies die Zahlen zurück und nannte die Studie “nicht repräsentativ“.

Oehler verglich bei gleich hohen Einzahlungen den Ertrag, den ein durchschnittliches Depot mit Bundesanleihen gebracht hätte, mit der rückerstatteten Lebensversicherungssumme bei vorzeitiger Kündigung. Die Differenz definierte er als “Schaden“.

Dabei schätzte der Professor die Stornoquote unter Berufung auf Daten der Versicherungswirtschaft auf sechs Prozent. Der GDV nannte hingegen für die Jahre 2000 bis 2010 Quoten in einer Spannbreite von 3,66 bis 4,20 Prozent. Die Stornoquote ist der Anteil der in einem Jahr gekündigten Verträge im Verhältnis zum mittleren Jahresbestand.

"Missstand ist noch nicht beseitigt"

Der GDV kritisierte, der Studie liege “eine Negativauslese zugrunde, jedoch keine repräsentative Auswahl“. Die Hochrechnung Oehlers “auf Grundlage von Einzelfällen ist unseriös und unwissenschaftlich“, sagte GDV-Sprecher Hasso Suliak. Die in der Studie genannte Schadenssumme von rund 4000 Euro pro Vertrag sei unrealistisch.

Die Gründe für gekündigte Verträge sind nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale vielfältig. Sie nannte falscher Beratung, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, Existenzgründung, Immobilienerwerb und die Erkenntnis, dass ein schlechter Vertrag unterschrieben wurde. Hohe Kosten und eine für die Kunden nachteilige Verrechnung der Kosten mit den von ihnen gezahlten Prämien führten dazu, dass dann oft gar kein Geld ausgezahlt werde oder die Erstattung deutlich geringer sei als die Einzahlungen.

“Weder die Versicherungsreform von 2008 noch die erfreuliche Tendenz in der Rechtsprechung, nach der den Verbrauchern unter Umständen ein Teil des Schadens ersetzt wird, haben diesen Missstand bislang befriedigend beseitigt“, sagte Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

dpa

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