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Kleines Begriffslexikon zu Immobilien

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Beim Immobilienerwerb sollte man auf die Begriffe achten. © dpa

Der meiste Ärger rund um den Immobilienerwerb (und vor allem danach) resultiert aus Kommunikationsproblemen. Hier ein kleines Begriffslexikon:

Deshalb ist es für Interessenten erstens besonders wichtig, bestimmte Begriffe zu kennen und zweitens, bei Unklarheiten so lange nachzubohren, bis alle Fragen geklärt sind. Motto: Es gibt keine blöden Fragen, nur dumme Antworten. Und wenn man die erhält, sollte man eh schleunigst das Weite suchen – hören Sie auf Ihren Bauch.

Oft steht die Entscheidung Haus oder Wohnung am Beginn der Suche. Ein Reihenhaus ist dabei die günstigste Form des Einfamilienhauses. Will man klassischer Hausbesitzer werden, muss das Grundstück, auf dem es steht, real geteilt – also getrennt von den anderen – sein. Dann hat es eine eigene Flurnummer, die den Besitzern im Grundbuch als Zentralregister eindeutig zugewiesen wird. Ist eine Reihenhausanlage nicht real geteilt, so handelt es sich rechtlich um eine Wohnungsanlage und es gilt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Konsequenz: Alle Eigentümer in der Anlage entscheiden gemeinsam – und zahlen in vielen Fällen künftig gemeinsam.

Die Baubeschreibung ist für Neubau-Käufer Pflichtlektüre. Was hier nicht steht, wird auch nicht gebaut, etwa Außenanlagen. Um technische Details muss man sich weniger kümmern, denn es muss nach dem neuesten Stand der Technik und den entsprechenden gesetzlichen Richtlinien (Energieeinsparverordnung) gebaut werden.

Wohl aber sollten Interessenten auf die ästhetischen Aspekte achten, denn hier sind sie nicht geschützt. Was bitte sind: formschöne Heizkörper, Böden in Holzoptik, Handläufe aus Metall oder hochwertige Armaturen?

Bauseits

Tückisch ist das Wörtchen „bauseits“ in Verträgen mit Baufirmen. Klingt, als ob der private Bauherr als Erwerber nichts damit zu tun hat, doch es ist genau anders herum: Der Bauherr hat dann eventuell selbst dafür zu sorgen, dass auf der Baustelle bestimmte Leistungen erbracht werden.

Schlüsselfertig

Wie fertig ein „schlüsselfertiges“ Haus sein muss, ist nirgends geregelt, sondern muss in jedem einzelnen Vertrag neu definiert werden. Auch ein überdachter Rohbau mit Fenstern und abschließbarer Haustür kann demnach durchaus „schlüsselfertig“ sein.

„Unverbaubar“?

In der ersten Reihe wohnen wollen alle. Vom Balkon soll der Blick in den Park oder über saftige Wiesen schweifen. Als absolutes Top gilt die Lage am Wasser. Einfacher Grund: In einen See hineinbauen geht nun wirklich nicht. Aber ansonsten schützt nicht einmal der Hinweis auf die „unverbaubare Lage“ hundertprozentig vor eventuell unangenehmen künftigen Nachbarn. Selbst wenn für ein Wohngebiet ein verbindlicher Bebauungsplan existiert. Das Mittel zur Aushebelung der vermeintlichen Planungssicherheit für Bauinteressenten und Anwohner heißt „vorhabenbezogener Bebauungsplan“. Da planen dann sogenannte „Investoren“ schon mal schnell ein Kongresszentrum samt Riesenparkplatz ins Landschaftsschutzgebiet hinein, das den Anwohnern bisher der Naherholung diente. Achtung: Landschaftsschutz ist schwächer als Naturschutz. Dann bleibt den Betroffenen nur der Gang zum kompetenten Fachanwalt. Die Erfolgsaussichten sind übrigens gut, denn besonders in kleineren Kommunen hat man in den zustimmungspflichtigen Gremien meist so gut wie gar keine Ahnung von der juristischen Materie.

Beletage Souterrain?

Was klingt verlockender: großer Keller oder geräumiges Souterrain? Beim französischen Ausdruck wissen wir zwar noch, dass sich die Räumlichkeiten im Untergeschoss befinden, aber man denkt unwillkürlich an helle Fenster und nicht an einen Lichtschacht. Wohnwert hat das Untergeschoss nur, wenn es weit genug aus dem Erdreich ragt, um eine ausreichende Belichtung und Belüftung zu ermöglichen; ein Drittel der Raumhöhe sollte es mindestens sein. Vorsicht: Zum Schlafen sind solche Räume selbst dann in der Regel ungeeignet. Das schlechte Gefühl stellt sich dabei oft erst nach Wochen ein. Prinzipiell sollten Immobilieninteressenten dem Souterrain keine zu große Bedeutung beimessen und es als das sehen, was es in den meisten Fällen ist und bleibt: im besten Fall ein gemütlicher Bastelkeller. Die Beletage, also das schöne Geschoss, war früher übrigens der erste Stock.

Individueller Grundriss

Wird ein Grundriss bei Bestandsbauten als „individuell“ bezeichnet, so entpuppt er sich nicht selten als extrem auf besondere Vorlieben zugeschnitten. Da hat das Landhaus in der Diele keine Garderobe, sondern eine eingebaute Whisky-Bar für den gestressten Landlord und seine Gästeschar oder in der offenen Single- Loftwohnung ist nicht einmal der Badebereich durch eine Mauer vom Wohnbereich getrennt – Heimkino vom Pool aus ist aber nicht jedermanns Geschmack. Auch verwinkelte Dachgeschosse sind so eine Sache: Sie strahlen zwar oft ein gemütliches Zelt-Gefühl aus, aber praktische Stellflächen für Schränke und Kommoden sind hier begrenzt.

Wo bitte ist der Park?

Besonders einfallsreich werden Planer, wenn es um die Bezeichnung von Wohngebieten geht. Dann werden keine einfachen Häuser, sondern „Natur- Residenzen“, „City-Höfe“ oder „Park-Lofts“ gebaut. Ein Klassiker dieser Begriffswelt ist die „Parkstadt“. Sieht man sich in München jedoch die alten Parkstädte in Bogenhausen oder Solln an, so kommt schnell die Frage auf: Und wo ist der Park? „Abstandsgrün“ ist halt kein schönes Wort. Gänzlich verschwunden ist übrigens der einst ganz moderne Begriff der Trabantenstadt. Er stammt halt aus der Zeit des schlimmen Wohnungsmangels, mit dem heute keiner mehr etwas zu tun haben möchte.

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