Fertiggestelltes Haus vor Einzug begehen

Berlin - Auf die Begehung des fertiggestellten Hauses sollten Bauherren vor dem Einzug bestehen.
Denn einige Schlüsselfertiganbieter verwenden in ihren Bauverträgen Klauseln, nach denen der Bauherr mit dem Einzug das Bauvorhaben abgenommen hat - auch ohne gemeinsame Begehung. Solche Klauseln sind gesetzeswidrig, warnt der Verband Privater Bauherren in Berlin.
Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, so der Verband. Von diesem Zeitpunkt an müssen Bauherren dem Bauunternehmer das Verschulden aller Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Das heißt, Bauherren müssen ihr Haus dann selbst versichern - gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden.
dpa