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Legionellen-Check: Das müssen Sie wissen

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Berlin - Viele private Vermieter stehen unter Zeitdruck: Spätestens bis Ende Oktober müssen sie die Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern erstmalig auf Legionellen untersuchen lassen.

Der jährliche Check ist seit November 2011 Pflicht. Jetzt mildert das Bundesgesundheitsministerium die strenge Trinkwasserverordnung deutlich ab. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat im November zustimmt“, sagt Gerold Happ, Jurist beim Eigentümerverband Haus und Grund. Für Vermieter und Behörden bedeute das Zeitgewinn und enorme Entlastung - und für Millionen Mieter ordentlich Ersparnis bei den Nebenkosten.

In Krankenhäusern oder Schwimmbädern wird das Wasser schon lange auf die Erreger getestet. Legionellen sind winzige Bakterien, die mitunter eine tödlich verlaufende Lungenentzündung auslösen können. Sie werden nicht beim Trinken aufgenommen, sondern beim Duschen eingeatmet. Werden Warmwasserboiler aus Energiespargründen auf unter 50 Grad Celsius heruntergefahren, können sich die Keime optimal vermehren.

Im Kampf gegen die Legionellen sollten auch die Leitungen in den über zwei Millionen Mehrfamilienhäusern auf den Prüfstand und das Jahr für Jahr.

Wahrscheinlich noch Zeit bis 2013

Die Änderungen, denen die Bundesländer noch zustimmen müssen, sehen Folgendes vor: Die privaten Vermieter von fast 40 Millionen deutschen Mietwohnungen müssen statt des alljährlichen Checks nur noch alle drei Jahre die Bakteriensuche in Auftrag geben. Unter die Auflagen fallen Mehrfamilienhäuser mit Warmwasseranlagen ab 400 Litern im Keller. Oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Großboiler und Wasserhahn. Besteht der Verdacht auf Legionellen, muss das dem Gesundheitsamt vor Ort gemeldet werden.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern seien nun explizit von der Überprüfungspflicht ausgenommen, betont Happ.

Findet die abgemilderte Trinkwasserverordnung den Segen der Länderkammer, verschafft das betroffenen Vermietern noch bis Ende 2013 Zeit, ihre Anlagen erstmalig von einem Sanitärbetrieb untersuchen zu lassen. Dabei werden beispielsweise in einem sechsstöckigen Mietsgebäude an einem Wasserhahn im Keller, in einem Bad im zweiten und schließlich noch an einem Duschkopf im obersten Stock Proben gezogen und zur Auswertung ins Labor geschickt.

Die Zeche zahlt der Mieter

Nicht nur bei Vermietern, sondern auch in den Gesundheitsämtern dürfte die Entlastung für Erleichterung sorgen. Die strenge Verordnung hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Zumal es keinen konkreten Hinweis dafür gibt, dass große Boiler in Mietshäusern eine Brutstätte für die gefährlichen Bakterien sind. Vermieter und Kontrollbehörden sprachen von bürokratischem Irrsinn. Wie die Ämter alljährlich Millionen von Wasserproben überwachen und die Mehrarbeit stemmen sollten, war bis zuletzt völlig offen.

Freuen dürften sich vor allem Millionen Mieter. Die Suche nach den winzigen Legionellen treibt die ohnehin schon happigen Nebenkosten weiter in die Höhe. Die Vermieter strecken die Ausgaben für die Untersuchung nur vor. Am Ende sind es die Mieter, die die Zeche zahlen müssen.

Die jährliche Kontrolle kostet ein paar Hundert Euro, je nach Hausgröße, Fachbetriebs- und Laborkosten, einmalige Montagen noch nicht mitgerechnet, schätzt Haus und Grund. Diese Ausgaben dürfen als Nebenkosten auf die Hausbewohner umgelegt werden. Jetzt dürfte das wenigstens nur alle drei Jahre der Fall sein. Wer umzieht und gleich wieder für den Legionellen-Check im neuen Haus zur Kasse gebeten wird, hat Pech, wie Happ erläutert. Zahlen muss er immer.

dapd

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