BGH: Mieter haben Recht auf genug Strom

Karlsruhe - Mieter haben einen Anspruch darauf, in ihrer Wohnung ausreichend mit Strom versorgt zu werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und stärkte die Rechte der Mieter.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem weiteren mieterfreundlichen Urteil entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung bestätigt. Geklagt hatte eine Vermieterin, die von ihrem zahlungssäumigen Mieter nicht nur fehlende Überweisungen, sondern auch den Auszug aus der Altbauwohnung verlangte. Dieser hatte allerdings die Miete wegen der schwachen Stromversorgung selber gekürzt. Nach dem am Mittwoch veröffentlichten BGH-Urteil hat ein Mieter grundsätzlich Anspruch auf genug Elektrizität für den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes wie zum Beispiel einer Waschmaschine und mehrerer weiterer Geräte (VIII ZR 343/08).
Grundlage für das Recht auf zur Stromversorgung sei auch im vorliegenden Fall ein Formularmietvertrag. In diesem heißt es, der Mieter könne in seinen Räumen Haushaltsmaschinen aufstellen, wenn es ausreichend Installationen gebe und niemand belästigt werde. Anders als in der früheren Instanz hatte der Einwand des Mieters Erfolg bei den Karlsruher Bundesrichtern. Ausnahmen des erforderlichen Mindeststandards seien nur erlaubt, wenn diese eindeutig vereinbart seien.
“Eine solche eindeutige Vereinbarung im Hinblick auf die Elektroinstallation ergibt sich aus der zitierten Bestimmung im Mietvertrag nicht“, heißt es in der Mitteilung des für Fragen zum Mietrecht zuständigen VIII. BGH-Zivilsenats. Dieser lasse sich nicht entnehmen, dass die vorhandene Stromversorgung den Einsatz üblicher Haushaltsmaschinen nicht erlaube und somit nicht dem Mindeststandard genügen müsse. Nun muss sich das Düsseldorfer Landgericht ein weiteres Mal mit dem Fall auseinandersetzen.
dpa