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Baulärm rechtfertigt nicht immer Mietminderung

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Lärm von der Baustelle: Eine Mietminderung ist deshalb nicht immer gerechtfertigt. Foto: Patrick Pleul
Lärm von der Baustelle: Eine Mietminderung ist deshalb nicht immer gerechtfertigt. Foto: Patrick Pleul © Patrick Pleul

Lärm von der Baustelle des Nachbargrundstücks kann Grund für eine Mietminderung sein. Aber muss der Vermieter dies unter allen Umständen akzeptieren? Darüber verhandelte zuletzt ein Gericht.

Berlin (dpa/tmn) - Baustellenlärm vom Nachbargrundstück rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Mietminderung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 177/15) hervor, über das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 5/2016) berichtet.

Insbesondere gilt dies, wenn schon vor Abschluss des Mietvertrages erkennbar war, dass dort in absehbarer Zeit gebaut werden kann.

In dem verhandelten Fall wollte ein Mieter seine Miete wegen des Baulärms vom Nachbargrundstück mindern. Der Vermieter akzeptierte das aber nicht und zog erfolgreich vor Gericht.

Denn schon bei Abschluss des Mietvertrages habe ein Bauschild auf dem Nachbargrundstück darauf hingedeutet, dass dort Arbeiten geplant sind.

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