Anwohner müssen Glascontainer dulden
Koblenz - Anwohner müssen den Lärm von einem Altglas- Sammelcontainer grundsätzlich dulden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil.
Es seien “keine unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Belastungen“, wenn Gläser in den Container geworfen werden. Dies gelte auch, wenn die dafür vorgeschriebenen Zeiten nicht immer eingehalten werden. (Az.: 8 A 10357/10.OVG). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Hauseigentümers ab. Dieser wehrte sich dagegen, dass die Gemeinde gegenüber seinem Grundstück einen Sammelbehälter für Altglas aufgestellt hatte.
Seiner Ansicht nach müsste er dies in einem Wohngebiet aus Lärmschutzgründen nicht hinnehmen. Das OVG sah dies anders. Da Sammelsysteme für Wertstoffe bei den Bürgern eine große Akzeptanz gefunden hätten, sei es naheliegend, derartige Container auch in der Nähe der Haushalte aufzustellen. Außerdem habe eine Gemeinde bei der Festlegung der Standorte einen weiten Gestaltungsspielraum.
dpa