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Ausgesorgt im Eigenheim

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Ein Eigenheim ist die beste Altersvorsorge. © dpa

Die Rente als einzige Sicherheit im Alter reicht heutzutage kaum mehr aus. Doch es gibt Alternativen: Die Altersvorsorge mit einer Immobilie eröffnet viele Wege und wird vom Staat sogar gefördert.

Früher galt: Die Rente ist sicher. Inzwischen wird sie nicht nur immer weniger, sie wird sogar versteuert. Früher galt: Der Staat kümmert sich um das Auskommen der Menschen, wenn sie einmal kein Einkommen mehr haben. Heute heißt es: Jeder soll rechtzeitig eigenverantwortlich vorsorgen und etwas vom Einkommen beiseitelegen für später. Möglichst schon als Berufseinsteiger. Doch „totes Kapital“ auf einem Sparbuch anzuhäufen, besitzt gerade für Jüngere wenig Reiz. Jetzt am Leben knausern für eine ungewisse Zukunft? Das muss nicht sein, denken viele. Recht haben sie.

In punkto Altersvorsorge ist die eigene Immobilie vor allem aus zwei Gründen erste Wahl.

Gute Gründe

Nicht nur können Eigenheimbesitzer ihre Investition bereits ab dem Einzug genießen, Wohneigentum ist die einzige Vorsorge, die seit 2009 steuerfrei an Partner, Kinder und Enkel vererbt werden kann. Voraussetzung ist, dass sie die Immobilie selbst bewohnen und binnen zehn Jahren nicht verkaufen oder vermieten. Zudem darf die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein. Dann spielen Wert und Freibeträge keine Rolle.

Eigenheimrente

Die Wohn-Riester-Förderung (Eigenheimrente) ist die staatliche Anerkennung des Eigenheims als Grundpfeiler der Altersvorsorge. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es bis zu 154 Euro Grundzulage im Jahr, für jedes Kind bis zu 185 Euro und für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar maximal 300 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riestervertrag fließen (maximal 2.100 Euro). Die Einzahlungen können zudem steuerlich geltend gemacht werden. Bezuschusst werden sowohl riesterzertifizierte Immobiliendarlehen als auch Bausparverträge. Letztere werden sowohl in der Sparals auch in der Darlehensphase gefördert. Im Gegensatz zur alten Eigenheimzulage ist die Eigenheimrente nicht zeitlich begrenzt: So lange gespart wird, wird gefördert; und die Förderung kann auch zur Tilgung verwendet werden. Über viele Jahre ergeben sich so zusammen mit eventuellen Steuervorteilen höhere Beträge als vorher.

Auch für Eigentümer

Was viele nicht wissen: Vom Riester-Bausparen profitieren auch Sparer, die schon ein Eigenheim besitzen. Sie schaffen sich so die Grundlage, schuldenfrei in den Ruhestand zu gehen. Das gilt auch für Eigenheimbesitzer im „besten Alter“. Wer zum Beispiel als 50-Jähriger mit dem Riester-Bausparen beginnt, kann zu Beginn seines Ruhestandes mit dem geförderten Guthaben die Restschulden tilgen, die noch auf dem selbst genutzten Eigenheim lasten. Das gilt auch, wenn dieses vor 2008 gebaut oder gekauft wurde.

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