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EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf

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Bei nicht funktionierenden Online-Produkten müssen Händler künftig entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen. Foto: Jens Büttner
Bei nicht funktionierenden Online-Produkten müssen Händler künftig entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen. Foto: Jens Büttner © Jens Büttner

Im Internet bestellte Ware hält nicht immer das, was sie online verspricht. Nicht selten müssen Artikel wieder zurückgesendet werden, weil sie nicht funktionieren. Für Fälle wie diese stärkt die EU nun europaweit die Verbraucherrechte.

Brüssel (dpa) - Verbraucher in der EU haben beim Online-Kauf künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission vereinbarten neue Regeln, die es Kunden und Händlern - vor allem bei grenzüberschreitenden Käufen - einfacher machen sollen.

Erstmals haben Verbraucher einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder dem Streamen und Musik.

Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre.

Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Gegenstände mit digitaler Komponente - ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa - müssen in einem «vernünftigen Zeitraum» auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.

Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll.

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