Kiesabbau im Forst Kasten: Klage von Firma Glück abgelehnt

Proteste, Demos, Klagen: Dass auf städtischen Flächen im Forst Kasten Kies abgebaut werden soll, hat für viel Furore gesorgt. Jetzt gibt es eine erste Entscheidung...
Neuried/München - Die städtische Heilig-Geist-Stiftung will auf einem Teil ihrer Flächen im Forst Kasten bei Neuried Kies abbauen lassen. Das Vorhaben hatte seit 2019 viel Protest hervorgerufen - und Klagen, Aufsichtsbeschwerden und eine Prüfung durch die Regierung von Oberbayern nach sich gezogen.
Kiesabbau Forst Kasten: Klage von Firma Glück abgelehnt
In den vergangenen Monaten war es ruhiger geworden um das Streitthema. Jetzt gibt es aber neue Entwicklungen in der Sache: Das Landgericht München hat eine Klage der Gräfelfinger Kiesfirma Glück gegen die Stiftungsverwaltung der Stadt München abgelehnt. Das bestätigte eine Sprecherin des städtischen Sozialreferats gegenüber Hallo.
Das regional bereits tätige Unternehmen hatte geklagt, weil es sich um den Abbau nicht bewerben konnte.
Der Grund: Die Arbeiten seien europaweit ausgeschrieben worden, „mit Kriterien, die wir als Mittelständler nicht erfüllen konnten“, so Glück-Geschäftsführer Markus Wahl. Dabei hatten die städtische Stiftung und die Firma bereits 2007 einen Vorvertrag über die Fläche geschlossen.

Dass damit ein nicht-regionales Unternehmen beim Kiesabbau zum Zuge kommen würde, hatte die Proteste von Naturschützern weiter befeuert. Anders als die Gräfelfinger Firma Glück könnten diese etwa nicht auf bereits bestehende unterirdische Förderbänder zurückgreifen.
Kiesabbau Forst Kasten: Stadtrat München will im Februar Thema diskutieren
Im Herbst war eine gütliche Einigung der beiden Parteien bereits gescheitert. Dabei sei es nach Informationen von Hallo vor allem darum gegangen, dass die Gräfelfinger Kiesfirma eine Kostenerstattung für Aufwendungen bekommen wollte. Jetzt wurde auch die Klage des Unternehmens abgelehnt.
Ob es im Forst Kasten tatsächlich zum Kiesabbau kommt ist aber weiterhin noch unklar. „Voraussichtlich wird sich der Stadtrat im Februar wieder mit dem Thema beschäftigen“, so eine Sprecherin des Sozialreferats München. Dann soll es unter anderem darum gehen, was das Gerichtsurteil für das Vorhaben bedeutet.
Auch die Prüfung der Ausschreibung durch die Regierung von Oberbayern könnte dann auf der Agenda stehen. Ein Ergebnis stehe derzeit noch aus.