1. hallo-muenchen-de
  2. München
  3. München West

Neues Parksystem: Kunden müssen trotz minimaler Überschreitung zahlen

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Veronika und Werner Zimnik ärgern sich über die Sensorüberwachung von Park Control.
Veronika und Werner Zimnik ärgern sich über die Sensorüberwachung von Park Control. © andy

Parkplatz-Abzocke? Die wenigsten kennen dieses neue Parksystem.  Hierbei regelt ein Sensor, wann die Parkdauer überschritten wurde. Was es mit dem neuen System auf sich hat, erfahren sie hier...

München – Weil sie die Parkzeit vor dem Einkaufszentrum am Westkreuz um drei Minuten überzog, musste Veronika Zimnik 30 Euro bezahlen. Die Strafe kassierte die private Firma Park Control, die den Parkplatz im Auftrag der dort ansässigen Supermärkte überwacht. 

„Das ist eine Abzocke, die ihresgleichen sucht. Wenn ich an der Straße falsch parke, zahle ich zehn Euro“, ärgert sich Zimnik. Die Kraillingerin fährt seit Jahren zum Einkaufen ans Westkreuz und legt immer eine Parkscheibe ein. 

So auch diesmal. Sie stellte die Scheibe auf 11.30 Uhr und kam um kurz vor 13 Uhr zu ihrem Wagen zurück. Dort fand sie bereits den Strafzettel vor. Denn seit kurzem arbeitet Park Control mit einem elektronischen Überwachungssystem. 

30 Euro für drei Minuten?

Das erfasste den Wagen von 11.24 bis 12.57 Uhr in der Parklücke – und damit drei Minuten zu lange. Durch die neue Technik sei die Parküberwachung fairer und nachvollziehbarer, so ein Sprecher von Park Control. 

„Zudem steigert die moderne Lösung die Akzeptanz der Kunden und senkt die Beschwerdequote.“ Zimnik ist anderer Meinung: „Man hat als Kunde keinerlei Nachweis, ab wann die Zeit läuft. In jedem Parkhaus bekomme ich einen Zettel, auf dem die Ankunftszeit steht.“ 

Parkraumüberwachung wegen Fremdparker notwendig

Zudem ärgert sie, dass sie wegen weniger Minuten 30 Euro zahlen soll: „Eine Kulanzzeit sollte drin sein. Ich finde es verwerflich, einen wegen einer Drei-Minuten-Überschreitung so in die Pfanne zu hauen.“ 

Als sich Zimnik deshalb bei den Supermärkten beschwerte, verwiesen diese sie an Park Control. „Wie kann man so mit Kunden umgehen? Die Geschäfte sind doch mit in der Verantwortung“, kritisiert ihr Mann Werner Zimnik. 

Aldi-Sprecherin Carina Loose verweist darauf, dass die Kunden mit gut sichtbaren Schildern auf die Regelung hingewiesen würden. Das Unternehmen arbeitet auf mehreren Parkplätzen mit Park Control zusammen. 

Der Parkplatz beim Einkaufszentrum am Westkreuz wird von der privaten Firma Park Control überwacht.
Der Parkplatz beim Einkaufszentrum am Westkreuz wird von der privaten Firma Park Control überwacht. © andy

„Gelegentlich kommt es in Innenstädten, in der Nähe von Bürogebäuden oder an Bahnhöfen zu Engpässen durch Fremdparker.“ 

Auch an der Stockacher Straße am Westkreuz seien die Parkplätze regelmäßig über mehrere Stunden von Autofahrern belegt gewesen, die vom nahen S-Bahn-Halt mit dem öffentlichen Nahverkehr in die Innenstadt oder die benachbarten Pasing Arcaden fuhren. 

Das bestätigt auch der Sprecher von Grundstückseigentümer Meag Munich, Josef Wild: „Aufgrund der zentralen Lage wird der Parkplatz ohne Parkraumbewirtschaftung zweckentfremdet.“ 

System nicht transparent genug?

Die ansässigen Händler profitierten aber finanziell nicht von den Strafen, so Aldi-Sprecherin Loose. Werner und Veronika Zimnik können nachvollziehen, dass die Parkplätze überwacht werden. 

Sie kritisieren aber das „intransparente Abzocksystem“. Die Strafe haben sie zwar inzwischen bezahlt, aber künftig wollen sie das Einkaufszentrum am Westkreuz meiden. 

A. Schwarzbauer

Park Control überwacht immer mehr mit Sensoren

Park Control überwacht private Parkplätze im Auftrag der Eigentümer. Für das Überziehen der maximalen Parkdauer verlangt das Unternehmen 30 Euro Vertragsstrafe. Seit kurzem bietet Park Control eine elektronische Lösung an. 

Ein Sensor registriert, wann ein Fahrzeug abgestellt wird und meldet, wenn die Höchstparkdauer überschritten wird. Eine Parkscheibe ist nicht mehr nötig. In München kommt dieses System derzeit an 17 Standorten zum Einsatz, die Zahl steigt stetig. 

Die Parkplätze sind Privateigentum. Deshalb kann der Eigentümer innerhalb der gesetzlichen Grenzen eigene Regeln aufstellen. Die Kunden schließen mit der Nutzung des Parkplatzes einen Vertrag ab. 

Wer zuwider handelt, erhält eine Vertragsstrafe. Sie ist meist höher als ein Strafzettel im öffentlichen Raum, da die Unternehmen kostendeckend arbeiten müssen.

Weitere aktuelle Nachrichten aus den Stadtteilen:

Ihr Viertel ist nicht dabei? Eine große Auswahl weiterer Lokalthemen finden Sie in unserer Übersicht.

Auch interessant

Kommentare