Das MOR vertritt allerdings die Auffassung: „Einer zusätzlichen Beschilderung bedarf es in der Regel aufgrund der klaren gesetzlichen Vorgabe nicht mehr.“ Darüber hinaus verlange die Straßenverkehrsordnung generell, die Beschilderung im öffentlichen Raum auf das Nötige zu beschränken. Daher werde das neue Überholverbotszeichen nur in Sonderfällen zum Einsatz kommen. Für die Stadt fällt die Unterführung Allacher Straße nicht darunter.
Falk Lamkewitz (Grüne), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im BA, kann sich dagegen „keine geeignetere Stelle als dort“ vorstellen. Auch CSU-Sprecherin Stefanie Martin betonte: „Wir würden das Schild zur Klarstellung der Rechtslage dort für sinnvoll halten.“ Damit könnten alle Zweifel ausgeräumt werden, ob die Fahrbahn womöglich doch ein Überholen mit 1,5 Meter Abstand zulasse oder nicht. Genügend riskante Situationen würden zeigen, dass es durchaus einen gewissen Interpretationsspielraum gebe. „Mit so einem Schild kann ich mich als Autofahrer nicht mehr damit herausreden, dass ich den nötigen Abstand für erfüllt gehalten hätte“, sagte Martin.
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