Die Stadt sieht dafür allerdings keine Möglichkeit, da sich der Grund in Privatbesitz befindet. „Auf diesen Flächen hat die Landeshauptstadt München daher keine Zugriffsmöglichkeit und kann deshalb auch keine Baumaßnahmen durchführen“, teilt das Baureferat mit.
Der Eigentümer werde den nördlichen Abschnitt des Radwegs zusammen mit dem nördlichen Teil des Landschaftsparks herstellen. Er sei vertraglich dazu verpflichtet, dies bis 2025 zu tun.
Zwar sei das Baureferat auf Bitte des BA an den Investor herangetreten und habe sich erkundigt, ob er bis dahin ein Provisorium anlegen könnte. Dieser teilte allerdings mit, dass er die Fläche während der Bauphase benötige.
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