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Neue Parklizenzgebiete in München ‒ Wo Parken bald kostenpflichtig ist und welche Regeln gelten

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Von: Jonas Hönle

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Parken für Anwohner
München nimmt vier neue Parklizenzgebiete in Sendling-Westpark in Betrieb. (Symbolbild) © Axel Heimken/dpa

München nimmt bald vier neue Parklizenzgebiete in Betrieb. Wo Parken künftig etwas kostet und welche Regeln für Parkausweis und Parkschein gelten...

München / Sendling-Westpark ‒ In München entstehen vier neue Parklizenzgebiete. Im Viertel Sendling-Westpark werden zum 28. Juli die Gebiete „Partnachplatz“, „Eichendorffplatz“, „Südliche Hansastraße“ und „Nördliche Passauerstraße“ in Betrieb genommen.

Das Baureferat beginnt nun mit den Arbeiten zur Beschilderung und - wo erforderlich - dem Aufbau neuer Parkscheinautomaten, teilt die Stadt München am Dienstag mit.

Vier neue Parklizenzgebiete in München

Die neue Parklizenzgebiet werden begrenzt von der Bahnlinie München-Bayrischzell im Osten, dem Mittleren Ring im Süden, dem Luise- Kiesselbach-Platz, der Albert-Roßhaupter-Straße und der Fernpaßstraße im Westen sowie der Heiterwanger Straße und Am Westpark im Norden.

Parkausweis und Parkschein - Die künftigen Regeln fürs Parken in Sendling-Westpark

Die häufigsten Park-Regeln in den Lizenzgebieten sind das Bewohnerparken (Parken ist Bewohnern mit einem gültigen Parkausweis vorbehalten) und das Mischparken mit Parkschein: Hier können Besucher gebührenpflichtig mit Parkschein ganztägig parken, Bewohner mit Parkausweis parken kostenlos und zeitlich unbegrenzt.

Daneben soll es Mischformen geben, die den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst sind und die Belange der gewachsenen Viertel mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten widerspiegeln.

An Straßenabschnitten mit Gewerbeeinheiten, Einzelhandel etc. sollen teilweise Kurzzeitparkflächen und Lieferbereiche eingerichtet werden, um auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs zu erfüllen.

Bewohner mit Wohnsitz im Lizenzbereich, für die ein Kraftfahrzeug zugelassen ist und die nicht über einen Stellplatz auf Privatgrund verfügen, können ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro jährlich einen Parkausweis für eine Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und zum Lizenzgebiet finden sich unter http://muenchenunterwegs.de/parken.

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