Der Bezirksausschuss (BA) Milbertshofen-Am Hart hat deshalb beantragt, die Mindeststrafe dafür nun auf 3000 Euro zu ändern und auch den BA Ramersdorf-Perlach um Unterstützung gebeten. „Die bisherigen Strafen sind momentan viel zu niedrig“, sagte Erhard Reinfrank von der SPD. Man solle 3000 Euro als Fixgrenze, wie im Antrag vorgeschlagen, festsetzten, von der aus man nach oben gehen könnte, so Reinfrank weiter. Simon Soukup, Fraktionssprecher der CSU entgegnete, dass der Stadt bereits eine große Spanne für das Strafmaß zur Verfügung stünde und es an ihr liege, dass keine höheren Strafen verhängt würden. „Grade im Hinblick auf die Inflation jetzt eine Summe festzusetzen, wäre wenig sinnvoll“, führte er weiter aus. Wolfgang Thalmeir (CSU) fügte noch hinzu, dass es in Bayern ein Strafmaß zwischen 50 und 50.000 Euro gebe, an dem nicht zu rütteln sei. „Da können wir nicht willkürlich einen Mindestbetrag von 3000 festlegen.“ SPD-Lokalpolitiker Johannes Ehrlicher plädiert ebenfalls für die beantragte Fixgrenze ab 3000 Euro. „Nach oben hin ist ja dann erstmal viel Spielraum, womit die Inflation kein Gegenargument ist.“ BA-Chef Thomas Kauer (CSU) warf einen taktischen Hinweis ins Gremium ein: „Wir können es uns auch ganz leicht machen und die Reaktion auf den Antrag des BA Milbertshofen-AmHart abwarten.“ Es sei zu einer Unsitte geworden, andere Bezirksausschüsse um Unterstützung zu bitten. „Was löst das denn aus? Es löst aus, dass der Antrag monatelang durch die Bezirksausschüsse geistert und hinterher gibt es 25 Stellungnahmen zu einem Antrag.“ Die klügere Lösung sei es laut Kauer, selbst einen besseren Antrag einzubringen. Schlussredner Sepp Sebald (Grüne) war auch der Meinung, dass kein Betrag festgelegt werden sollte. „Die Geldstrafe soll die Kosten abdecken, die für eine Neupflanzung investiert werden muss“, betonte Sebald.
Der Bezirksuasschuss-Vorsitzende Kauer stellte abschließende seine eigene Idee eines Antrags zum Thema vor: „Der BA 16 fordert die Landeshauptstadt München auf, den ihr zustehenden Ermessensspielraum im Sinne der Sanktionierung und Abschreckung illegaler Baumfällungen in Zukunft intensiver zu nutzen und dabei auch eine Regelgeldbuße zu prüfen.“ Das Gremium stimmte der Idee bei vier Gegenstimmen zu.