Plakatierung zur Kommunalwahl in Kirchheim geregelt

Der Gemeinderat Kirchheim hat über die Plakatierung im Rahmen der kommenden Kommunalwahlen diskutiert. Denn für diese müssen zahlreiche Vorgaben erfüllt werden.
Kirchheim – Für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin eines Begehrens und einer Wahl ist gemäß der Bekanntmachung zum Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Plakatierungsmöglichkeit für die Parteien und Wählergruppen zu erteilen. Während der Abstimmungszeit ist in und am Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Abstimmenden durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise unzulässig.
Der geschützte Bereich umfasst den Abstimmungsbereich einschließlich des gesamten Gebäudes sowie den unmittelbaren Eingangsbereich, der für die Wahlberechtigten geöffnet ist. Nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Plakatwerbung ist für den Zugangsbereich eine generell zu beachtenden „befriedete Zone“ (sogennante Bannmeile) von etwa zehn bis 20 Meter als unantastbarer Sperrbereich für notwendig, aber auch als ausreichend anzusehen. Innerhalb des Abstimmungsraums ist es die Aufgabe des Wahlvorstands, eine unzulässige Beeinflussung der Abstimmenden zu verhindern.
Die Parteien und Wählergruppen müssen bei der Plakatierung allerdings einige Auflagen erfüllen. So sind die Plakatständer so aufzustellen, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht behindert sind, sie dürfen nicht refIektieren. Außerdem müssen die Plakatständer mit der Anschrift und der Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder-Verantwortlichen versehen sein. Die Ständer müssen übrigens bereits in der Woche nach der entsprechenden Wahl abgebaut werden.
Im Plakatierungsplan der Gemeinde zur Kommunalwahl sind 26 Stellen vorgesehen. Zusätzlich werden, wie zur Europawahl 2019, zehn große Plakattafeln im Ort aufgestellt, bei denen – nach Aussage von Bürgermeister Maximilian Böltl – die Mitarbeiter des Bauhofs mithelfen.
Die Parteien und Wählergruppen bekleben die acht Felder der großen Plakatwände – unter anderem CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, FVW und JU. Die beiden restlichen Felder sind für externe Parteien und Wählergruppen vorgesehen, die an der Kreistagswahl teilnehmen, wie etwa die ÖDP. Mit nur einer Gegenstimme von Rüdiger Zwarg (Bündnis 90/Die Grünen) wurden die Plakatierungsvorgaben verabschiedet.
Gerhard Fuhrmann
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