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Am 15. März findet die Komunalwahl statt

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Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März, laufen auf Hochtouren. Der Wahlleiter des Landkreises München, Alfred-Alexander Gaßner (3. v. l.), und sein Team präsentieren die ersten Exemplare der Stimmzettel zur Wahl des Landrats und des Kreistags.
Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März, laufen auf Hochtouren. Der Wahlleiter des Landkreises München, Alfred-Alexander Gaßner (3. v. l.), und sein Team präsentieren die ersten Exemplare der Stimmzettel zur Wahl des Landrats und des Kreistags. © oh

Am 15. März ist Kommunalwahl. Wahlberechtigte aus Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim dürfen viermal wählen: Erster Bürgermeister, Gemeinderat, Kreistag und Landrat.

Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße setzt sich der Gemeinderat aus acht bis 80 Gemeinderatsmitglieder zusammen. In den Gemeinderat der Gemeinde Aschheim werden 20 Gemeinderatsmitglieder gewählt, in Feldkirchen ebenfalls 20 und in Kirchheim 24. Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern.

Bei der Wahl der Gemeinderatsmitglieder haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind. Dabei besteht die Möglichkeit des Kumulierens, das heißt einzelnen sich bewerbenden Personen können bis zu drei Stimmen gegeben werden. Daneben können die Wähler panaschieren, das bedeutet, die Stimmen können auf sich bewerbende Personen verschiedener Listen verteilt werden.

Bei der Wahl des ersten Bürgermeisters haben die Wähler eine Stimme.

Der Landrat und die Kreisräte werden ebenfalls grundsätzlich für sechs Jahre gewählt. Je nach Landkreisgröße werden 50 bis 70 Kreisräte gewählt. In den Kreistag des Landkreises München werden 70 Kreisräte gewählt. Der Kreistag setzt sich aus dem Landrat und den Kreisräten zusammen.

Bei der Wahl der Kreisräte haben die Wähler in der Regel so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Auch hier besteht die Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens analog zur Gemeinderatswahl.

Bei der Wahl des Landrats haben die Wähler eine Stimme.

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