Gemeinderat Kirchheim macht den Weg frei – Das Bürgerhaus wird saniert

Die Sanierung des Bürgerhaus in Heimstetten ist nun beschlossene Sache. Der Kirchheimer Gemeinderat hat mit nur einer Gegenstimme das Vorhaben und die Kosten von 5.950.000 Euro genehmigt.
Das Projekt begann im April 2018, als das Raumprogramm für die Neugestaltung des Bürgerhauses beschlossen wurde. Im Juni 2018 wurde dann die Realisierung von Bürgerhaus und Bürgersaal aus Kostengründen bis zur Fertigstellung des neuen Rathauses zurückgestellt. Ein Jahr später beauftragte die Gemeinde das Architekturbüro Probst München mit der Sanierung des Bürgerhauses. Ende Januar 2020 wurde schließlich der Neubau des Rathauses inklusive zeitgleicher Realisierung des Bürgersaals beschlossen.
Dazwischen gab es im Juli 2019 erste Anfragen, ob der Bürgersaal beim neuen Rathaus hinsichtlich der Landesgartenschau doch gleich realisiert werden solle und nicht erst nach Fertigstellung des neuen Rathauses. Darufhin begann die Gemeindeverwaltung, in diese Richtung zu arbeiten und alles vorzubereiten, um dem Gemeinderat im Januar 2020 die entsprechenden Planungen und Kosten vorlegen zu können. Zudem hat das Kulturreferat an dieser Stelle angeregt, die Planungen für das Bürgerhaus zu überdenken, wenn man den Bürgersaal beim Rathaus gleich realisiert. Dies hatte mehrere Gründe: Die Gemeinde Kirchheim benötigt nach Einschätzung des Kulturreferats keine zwei Veranstaltungsräume, also einen Saal im Bürgerhaus und einen Bürgersaal.
Gleichzeitig steigt in den Schulen der Bedarf der Mittagsbetreuung von Jahr zu Jahr. Das bedeutet, dass außerschulische Nutzer wie Theaterbühnen und Ensembles auf lange Sicht dem Schulbetrieb inklusive Mittagsbetreuung weichen müssen. Zudem gab es Überlegungen für die Nutzung durch Vereine aus den Bereichen Kunst, Musik und Tradition, woraus sich Synergien ergeben könnten.
Um den städtebaulichen Anforderungen an das historische Gebäude gerecht werden zu können, wurden die Entwurfsvarianten von Beginn an mit der Förderstelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und mögliche Förderungen für das Projekt erörtert. Je nach Förderprogramm ist für die Sanierung des Bürgerhauses eine optionale Förderung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Der Gemeinderat hat nun das Raumprogramm für die Nutzung als Vereins- und Kulturgebäude freigegeben und die Verwaltung beauftragt, die maximal mögliche Förderung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Zudem wird das Architekturbüro Probst für die nächste Leistungsstufe beauftragt.
Gerhard Fuhrmann
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