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Drei Fälle von Alkohol im Straßenverkehr in Kirchheim

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Drei Fälle von Alkohol im Straßenverkehr musste die Polizeiinspektion Haar innerhalb von vier Tagen verzeichnen. Dabei wurden drei Menschen verletzt.
Drei Fälle von Alkohol im Straßenverkehr musste die Polizeiinspektion Haar innerhalb von vier Tagen verzeichnen. Dabei wurden drei Menschen verletzt.

Im Straßenverkehr sind alkoholisierte Verkehrsteilnehmer eine Gefahr für sich und ihre Mitmenschen. Dies hat sich jetzt gleich dreimal in Kirchheim bewahrheitet.

Da ist zunächst der Fall eines 78-jährigen Rentners. Der Mann aus dem östlichen Landkreis war am vergangenen Mittwochnachmittag zusammen mit seiner Lebensgefährtin mit einem Pkw Skoda in Kirchheim unterwegs. Als er beim Einparken zuhause gegen sein Garagentor fuhr, wurde eine Anwohnerin aufmerksam und verständigte die Polizei. Der Mann konnte kurz darauf von den Beamten stark angetrunken in seiner Wohnung angetroffen werden. Ein Alkoholtest vor Ort ergab den beachtlichen Wert von 1,98 Promille. Bei der Suche nach seinem Führerschein stürzte der Mann in der Wohnung so unglücklich, dass er mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht werden musste. Dort wurde die erforderliche Blutentnahme durchgeführt. Die Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr folgt.

Ohne Führerschein, dafür aber mit viel Alkohol im Blut am Steuer war ein weiterer Mann Samstagnacht in Kirchheim unterwegs. Der 51-Jährige aus dem östlichen Münchner Landkreis wurde in einem VW an der Einmündung Oskar-von-Miller-Straße und Dieselstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle konnte bei dem Mann erheblicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Im Rahmen eines Atemalkoholtests ergab sich ein Alkoholwert von 1,60 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, da ihm sein Führerschein bereits entzogen worden war. Die Fahrt war für den Mann dieser Stelle beendet. Der Schlüssel zum Fahrzeug wurde sichergestellt und der Fahrzeugführer wurde einer Blutentnahme unterzogen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Dass man nicht unbedingt ein Fahrzeug braucht, um betrunken ein Unglück zu verschulden, beweis ein betrunkener Fußgänger Samstagnacht in Heimstetten. Der 28-Jährige aus dem östlichen Münchner Landkreis verließ kurz nach 22 Uhr deutlich alkoholisiert die Ein- und Ausfahrt eines Anwesens an der Hauptstraße in Heimstetten. Ohne zu zögern betrat er die Fahrbahn, um diese zu überqueren. Zur gleichen Zeit befuhr ein 21-jähriger Motorradfahrer aus dem östlichen Münchner Landkreis die Hauptstraße in Richtung Norden. Neben der Dunkelheit herrschte starker Regen. Als der dunkel gekleidete Fußgänger die Fahrbahn betrat, bemerkte der Motorradfahrer diesen zu spät und konnte einen Zusammenprall nicht mehr verhindern. Er stieß mit seinem Lenker gegen den Fußgänger und beide Männer kamen zu Sturz.

Während sich der Fußgänger nur leichte Verletzungen zuzog, wurde der Motorradfahrer schwer verletzt und mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert.

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