Gemeinde Aschheim appelliert an alle Hundehalter

Die Gemeinde Aschheim weist alles Bürger darauf hin, dass Hundehaltung anmeldepflichtig ist. Verstöße können teuer werden.
Wer einen über vier Monate alten Hund in seinem Haushalt hat, ist verpflichtet, diesen unverzüglich, das heißt innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei der Gemeinde anzumelden. Dies gilt auch für in Pflege oder Verwahrung genommene Hunde sowie für Hunde, die auf Probe oder zum Anlernen gehalten werden. Jeder Hund muss außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks seines Halters mit der Hundesteuermarke gekennzeichnet sein.
Die Nichteinhaltung der Anmeldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Bei vorsätzlicher Nichterfüllung der Anmeldepflicht kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Abgabenhinterziehung in Betracht. Eine Abgabenhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
Anmeldeformulare sind im Rathaus oder unter www.aschheim.de erhältlich. Bei Zweifeln oder anderen Rückfragen hilft Nadine Huber unter Telefon 909978-32 weiter.