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Von allem zu viel: Klares Nein zu Bauvorhaben in Feldkirchen

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Von: Raffael Scherer

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Symbolbild einer Baustelle
Es muss nicht alles gebaut werden, was geht: Der Feldkirchner Gemeinderat ist bei der Bebauung an der Aschheimer Straße zurückhaltend. © oh

Der Gemeinderat Feldkirchen entscheidet sich klar gegen Wohnanlage an der Aschheimer Straße.

Feldkirchen – Auf dem Grundstück Aschheimer Straße 12a in Feldkirchen soll nach Abbruch des bestehenden Gebäudes eine Wohnanlage mit 22 Wohnungen in zwei Mehrfamilienhäusern samt Tiefgarage mit 38 Stellplätzen errichtet werden, so die Forderung im verhandelten Antrag im Feldkirchner Gemeinderat. Drei Geschosse bei dem einen, zwei bei dem anderen Wohngebäude sollen kommen. Das staatliche Bauamt habe die Erschließung über die B471 wie beantragt bereits genehmigt.

Der Feldkirchener Gemeinderat war jedoch ganz anderer Meinung als das Bauamt. Nach einem kurzen Blick auf den Bauplan lautete Christian Wilhelms (von der SPD) Fazit: „Die haben rausgeholt was geht und zwar bei allem.“

Verkehrssituation auch so schon angespannt

Damit sprach er auch den anderen Gemeinderäten aus der Seele. Sowohl bei den erforderlichen Grünflächen und dem Spielplatz wie auch den maximal erlaubten Stellplätzen in der Tiefgarage: Alles direkt am vorgegebenen Limit. Betrachte man dann noch die ohnehin schon angespannte Verkehrssituation an der Aschheimer Straße, würde es die geplante Erschließung mit der Tiefgarageneinfahrt nur noch schlimmer machen.

Schließlich sei für die Kinder dort der Schulweg jetzt schon gefährlich genug. Tiefgaragen würden ohnehin bei Frauen meist ein „eher ungutes Gefühl“ auslösen, sodass sie sich lieber andere Parkplätze suchen, also erhöhtes Verkehrsaufkommen und Behinderungen inklusive pflichteten ihm die Kollegen bei. „Das geht überhaupt nicht, ich finde es krass, dass ein staatliches Bauamt sowas bewilligen würde“, begründete auch Verena Claudi-Weißig (SPD) ihre Ablehnung.

Ungleichgewicht im Vergleich

Auch laut der Meinung von Bürgermeister Andreas Janson (UWV) stelle das geplante Bauvorhaben allem voran im Norden ein „Ungleichgewicht“ dar. Das Stimmungsbild des Gremiums sei klar, die Gemeinde ist dagegen.

Trotzdem dürfe man bei dem Beschluss das rechtliche Schlupfloch nicht vergessen: Da rein formal alle Bedingungen erfüllt sind, könnte trotz Ablehnung des Gemeinderates der Antragsteller aber auch beim Landratsamt vorstellig werden. Genehmigt jenes den Bau, so könnte das Vorhaben dennoch umgesetzt werden. Daher wolle die Gemeinde lieber einen Bebauungsplan aufstellen, sodass eine zweijährige Veränderungssperre für das Bauvorhaben ausgesprochen werden kann. Somit lehnte der Gemeinderat den Antrag nicht ab, sondern beschloss ihn zurückzustellen, um dadurch möglichst schnell den erforderlichen Bebauungsplan zu erstellen.

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