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Häuslebauer können starten

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Hausbau
Die Feldkirchner Gemeinderat haben sich jetzt auf ein Baulandprojekt für Einheimische geeinigt. © dpa

Eigentlich wollen noch immer alle Gemeinderäte dasselbe: Bauland und Wohneigentum für Einheimische. Doch einmal mehr ist beim Geschosswohnungsbau die Geduld der Bürger notwendig – da nichts beschlossen werden kann, was der Bürgermeister so nicht auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Wohnen für Einheimische auf dem Areal an der Beethovenstraße ist seit Jahren beschlossene Sache, selbst die Vergabekriterien, nach denen die Bewerber zum Zug kommen können und der Preis pro Quadratmeter Bauland (HALLO berichtet) stehen längst fest. Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau sollen auf dem Areal gegenüber der Kindertagesstätte entstehen. Derzeit ist hier Grünland, ein Bolzplatz und Parkfläche.

Im Dezember vergangenen Jahres wurde die Entwurfsplanung des Baugebietes vorgestellt. Durch das Areal wird von der Beethovenstraße aus eine Straße führen, durch die 16 der gut zwei Dutzend Baulandparzellen erschlossen werden; die anderen sind durch bestehende Straßen angebunden. Finanzmittel in Höhe von 350.000 Euro sind hierfür im Haushalt 2017 eingestellt, der aber noch nicht beschlossen worden ist.

Mittels eines „Antrags zur Geschäftsordnung“ aus dem Ratsgremium sollte bereits im Dezember beschlossen werden, dass das gesamte Areal vergeben wird. Doch dieser Antrag lief ins Leere, da die Verwaltung monierte, dass das Thema so nicht auf der Tagesordnung stehen und zudem nicht alle Ratsmitglieder anwesend waren, um über den Antrag zur Geschäftsordnung zu beschließen.

So musste in der ersten Januar-Sitzung neu verhandelt werden. Quer durch die Parteien wurde die Forderung erhoben, den von den Bürgern sehnlichst erwarteten Geschosswohnungsbau gleichzeitig mit der Einfamilienhausbebauung zu beginnen. Dies wurde seitens der Verwaltung jedoch abgelehnt. Der Arbeitsaufwand hierfür könne derzeit nicht geleistet werden, hieß es zur Begründung.

Mehrheitlich stimmte der Rat deshalb zumindest der Vergabe des Baulands für Reihen- und Doppelhäuser im Bebauungsplan 98b zu, wobei zunächst nördlich, dann südlich der Erschließungsstraße die Grundstücksvergabe erfolgen soll. ar

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