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Illegaler Kahlschlag? – Zwei Bäume waren erlaubt, gefällt worden ist viel mehr

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Gegenüber der Kristallstraße 22 und 24 sind mehr als nur zwei Bäume gefällt worden.
Gegenüber der Kristallstraße 22 und 24 sind mehr als nur zwei Bäume gefällt worden. © privat

Die Rodung in der Kristallstraße sorgt für Ärger bei den Anwohnern. Die Frage stellt sich, ob der Kahlschlag illegal war? Auch die Stadt ist über die Aktion verwundert.

Ludwigsfeld – „Bei einem solch rücksichtslosen Umgang mit der Natur müssen wir ernsthaft Angst um unsere schützenswerten Bäume und Grünanlagen haben“, urteilt Eberhard Sommer von der Interessengemeinschaft Ludwigsfeld (IGLU). 

Der Grund für seinen Ärger: Baumfällarbeiten, die Mitte Dezember in der Siedlung Ludwigsfeld auf dem Grundstück gegenüber der Kristallstraße 22 und 24 durchgeführt wurden. Jetzt ist klar: Eine so weitgreifende Rodung war nicht erlaubt! „Es lag dort lediglich eine Genehmigung für die Fällung von zwei Pappeln vor“, erklärt Sommer. Das Gebiet sei ein Biotop, es dürfe dort nicht gefällt werden. 

Petra Grünwald, erste Vorsitzende des Vereins, stimmt dem zu und ergänzt: „Wir fordern die erneute Aufforstung der zu unrecht gefällten Bäume.“ Sie hatte sich ursprünglich in einem Schreiben an Stadt und Eigentümer gewendet und Erklärungen für den Kahlschlag gefordert.

 Die Rodungsaktion verwundert auch die Stadt

Das zuständige Referat für Stadtplanung und Bauordnung bestätigte, dass man außer für die zwei Pappeln keinerlei Fällgenehmigung erteilt hatte. Auch eine Begründung für die weiteren Fällungen läge der Stadt bisher nicht vor. Derzeit stünde die Untere Naturschutzbehörde aber schon in Kontakt mit den betroffenen Stellen. Der Sachverhalt werde derzeit naturschutzfachlich und -rechtlich geprüft, Verstößen gegen die Baumschutzverordnung, das Forst- oder Naturschutzrecht werde nachgegangen und gegebenenfalls entsprechende Schritte durch die zuständige Behörde eingeleitet. 

Ein Sprecher der Wohnungsgesellschaft rechtfertigt das Vorgehen auf Hallo-Nachfrage: „Die bearbeitete Fläche ist ein Biotop, aber kein gesetzlich geschütztes, in dem etwaige Tier- und Pflanzenarten leben.“ Zudem seien die Bäume bei einem Termin vor Ort als krank und pilzbefallen angesehen worden. Aus diesem Grund habe man sich dazu entschlossen, die vom Befall betroffenen Eschen und weitere dürre Gehölze ebenfalls zu roden. Die Arbeiten dienen zudem zur Sicherung der Verkehrswege und Pfade durch den Grünstreifen. „Die Baumschutzverordnung der Stadt München gilt auch nur auf einem Teil der Fläche und wurde auf diesem auch eingehalten“, so der Sprecher weiter. Ferner sei das Vorgehen auch in zahlreichen Gesprächen des Bürgerdialogs kurz vor Weihnachten erklärt, und auch Aushänge am Onyxplatz angebracht worden. 

Einen Fehler räumte der Sprecher dennoch ein: „Wir hätten nicht sofort handeln sollen, sondern erst mit der Stadt sprechen müssen. Bei Fehlern sind wir durchaus bereit, die unrechtmäßig gefällten Bäume zu ersetzen.“ Man werde außerdem in Zukunft die Bürger ausführlicher über solche Vorgehen informieren, garantiert der Sprecher.

best

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