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Wird der Eggarten zum „Hochsicherheitstrakt“? ‒ Kamera überwacht Baugelände nach Brandstiftung

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Von: Benedikt Strobach

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Nach der Brandstiftung an Baustellenfahrzeugen im Eggarten überwacht nun eine Kamera das Geschehen.
Nach der Brandstiftung an Baustellenfahrzeugen im Eggarten überwacht nun eine Kamera das Geschehen. © PS

Nach der Brandstiftung wurde im Eggarten eine Kamera zur Überwachung der Baustelle aufgestellt, Sicherheitspersonal ist im Gespräch - Rechts-Experte klärt auf.

Lerchenau - „Big Brother is watching you“, findet Martin Schreck. Der Lerchenauer bezieht sich mit dieser Aussage auf eine neue Sicherheitskamera, die seit der Brandstiftung, bei der zwei Baustellenfahrzeuge stark beschädigt wurden, im Eggarten steht.

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*HalloMuenchen.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA. © Hallo München

Seit Brandstiftung an Baustellenfahrzeugen: Kamera zur Überwachung im Eggarten aufgestellt

Was ihn am meisten stört: „Die Kamera filmt bestimmt auf die Straße – und damit auch Personen, die nur spazieren gehen. Das dürfen die Investoren nicht, die Straßen sind öffentlicher Grund.“ Zudem seien seiner Meinung nach Bäume für eine bessere Sicht der Kamera gefällt worden. „Der Eggarten wird immer mehr zum Hochsicherheitstrakt“, wettert Schreck. Er fühle sich dort weniger wohl als zuvor.

Investoren-Sprecher Philipp Heimerl gibt gegenüber Hallo Entwarnung: „Die Kamera ist nur auf das Baugelände gerichtet. Die Aufnahmen in Richtung Straße werden geschwärzt.“ Neben der Kamera wurden auch die Zäune um das Gelände, in dem die Baustellenfahrzeuge abends abgestellt werden, verstärkt. „Eventuell werden wir auch einen Sicherheitsdienst für die Überwachung einschalten“, kündigt Heimerl an.

Er bestätigt zudem, dass „bedauerlicherweise“ ein Baum gefällt werden musste. „Das war aber dem geschuldet, dass wir den beschädigten Bagger mit einem Kran abtransportieren mussten.“ Die Fällung war zudem mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt abgestimmt, betont der Sprecher.

Rechts-Experte: Kamera zur Überwachung im Eggarten illegal?

Professor Stephan Lorenz, Leiter des LMU-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung ist hingegen skeptisch, ob die Kamera so aufgestellt werden darf. „Wenn sie Personen auf den Straßen aufzeichnet, ist das nicht erlaubt – selbst, wenn das Material geschwärzt wird.“ Es gebe eine eindeutige Rechtssprechung zum Thema. „Jede Art der Aufnahme von Zivilisten auf öffentlichem Grund ist verboten“, sagt Lorenz.

Quelle: www.hallo-muenchen.de

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