Auch entspreche die Nachfrage nicht dem Angebot. „Ausgeliehen werden nach meiner Einschätzung lediglich fünf Roller innerhalb von zwei Wochen.“ Diese könnten leicht auf einem Parkplatz auf der Straße untergebracht werden. „Das würde auch die Akzeptanz für das neue Mobilitätsangebot bei Fußgängern und Autofahrern deutlich erhöhen“, findet Meyer-Giesow. Falls die Nachfrage später steige, könne der Stellplatz erweitert werden. Das Wichtigste ist ihm jedoch: „Die Roller sollen nicht auf dem schmalen Gehweg stehen.“
Seine Vorschläge hat Meyer-Giesow an den Anbieter geschickt. Auch Hallo hat bei Emmy nachgehakt – bis Redaktionsschluss jedoch keine Antwort erhalten.
Das Unternehmen betont aber auf seiner Website, dass die Roller keine festen Abstellflächen innerhalb des gültigen Geschäftsgebiets hätten. Dazu zählt in München auch der Bereich der Connollystraße bei der Wendeschleife im Westen. Der Anbieter warnt, dass im Falle eines Strafzettels ab 55 Euro die Kosten vom Fahrer zu tragen sind. Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro. Meyer-Giesow vermutet jedenfalls, dass das Parken auf den Gehwegen im Olympiadorf illegal ist.
Ein Blick in die Straßenverkehrsordnung gibt ihm recht. Sie schreibt vor, dass Fahrzeuge auch zum Parken auf der Straße stehen müssen. Hierbei wird nicht zwischen versicherungspflichtigen Rollern oder Autos unterschieden. Nur in Bereichen mit einem blauen Verkehrszeichen, auf dem ein halb auf dem Gehweg stehendes Auto zu sehen ist, gilt eine Ausnahme. Nur: Das Schild gibt es in der Connollystraße nicht.
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