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Siegfried Mauser führte von 2003 bis 2014 die Hochschule. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.
München – Das Landgericht hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts München I hatte er 2007, 2009 und nochmals 2013 eine Bewerberin für die Stelle einer Sängerin auf das Sofa in seinem Büro gestoßen, festgehalten und trotz Gegenwehr und verbalen Protests sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts München I. Es ist damit rechtskräftig.
Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München muss jetzt ins Gefängnis.
Es war nicht der erste Fall wegen einem Sexualdelikt
In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert.
2004 hatte der Musikprofessor ebenfalls in seinem Büro Sex mit einer Bewerberin auf eine Assistentenstelle. Hier sprach ihn das Landgericht frei, weil nicht erwiesen sei, dass dies gegen den Willen der Frau geschah.
Sowohl Mauser als auch die Staatsanwaltschaft und die Assistenzbewerberin legten hiergegen Revisionen ein.
Diese wies der BGH nun ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.
Quelle: dpa/jh
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