Ludwigsvorstadt: Seit einem Jahr gilt das Alkoholverbot am Hauptbahnhof – und zeigt seine Wirkung.
Seit einem Jahr gilt das nächtliche Alkoholverbot am Hauptbahnhof. Während die Gegner vor allem auf die Verlagerung der Trinkerszene in andere Teile der Stadt kritisieren, ist die Polizei von der Wirksamkeit des Verbots überzeugt: „Die Kriminalitätsentwicklung im unmittelbaren Bereich des Hauptbahnhofs hat sich verbessert“, sagt Polizeisprecher Werner Kraus. Die Straftaten, insbesondere Körperverletzungs- und Raubdelikte, seien „deutlich zurückgegangen“.
Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Zwischen 22. Januar und 31. Dezember wurden 1113 Anzeigen gegen die Alkoholverbotsverordnung erstattet. In 945 Fällen stellte das Kreisverwaltungsreferat Bußgeldbescheide aus. 183 Personen haben mehrfach gegen die Alkoholverbotsverordnung verstoßen. Ein Aufenthalts- und Betretungsverbot sprach das Referat 24 Mal aus.
„Das Verbot hat eine Signalwirkung“, sagt Fritz Wickenhäuser, Leiter der Interessensgruppe Südliches Bahnhofsviertel. „Es zeigt, dass der Bahnhof kein Ort für Saufgelage ist. Touristen, Geschäftstreibende und Anwohner fühlten sich wohler, argumentiert der Hotelier.
Auch bei der Bahn ist man sich der positiven Wirkung des Verbots sicher. Das Sicherheitsgefühl der Reisenden habe sich verbessert und die Sicherheitskräfte hätten eine bessere Handhabe gegen Personen, die sich gezielt zum Verzehr von Alkohol im und um den Bahnhof treffen, wie ein Sprecher der Bahn mitteilt. Doch nicht nur Reisende, sondern auch Geschäftstreibende akzeptieren das Verbot. „Bei einzelnen Betreibern von Kiosken haben wir mittlerweile den Verzicht auf Alkoholverkauf in die Pachtverträge aufgenommen“, so die Bahn.
Ob das Alkoholverbot am Hauptbahnhof die Probleme, die von der Alkohol- und Drogenkonsumentenszene ausgehen, vollständig lösen kann, ist fraglich. Denn die ergriffenen Maßnahmen bedingen auch eine Verdrängung in andere Teile der Stadt – wie etwa die Schützenstraße. „Aber es sind kleinere Gruppen, die weniger präsent erscheinen“, sagt Wickenhäuser. Dem stimmt auch die Polizei zu: Bislang hätten sich „keine objektiv belegbaren neuen Brennpunkte“ abgezeichnet. Man behalte aber die angrenzenden Bereiche des Bahnhofsviertels und den Alten Botanischen Garten im Auge. Nichtsdestotrotz sieht die Polizei keinen Bedarf, das Verbot räumlich auszuweiten. Zwar dürfte sich die Problematik nicht in Luft aufgelöst haben. Doch zumindest am Hauptbahnhof ist sie weniger dick als noch vor einem Jahr.
Sebastian Obermeir