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Raketen, Böller und Co. in München: Welche Regeln gelten fürs Feuerwerk an Silvester?

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Von: Kristina Beck

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Silvester-Feuerwerk vor dem Rathaus in München.
Welche Regeln gelten beim Silvester-Feuerwerk in München? (Symbolbild) © Matthias Balk/dpa

Feuerwerk verboten ‒ aus Sicherheitsgründen untersagt die Stadt München das Zünden von Raketen und Pyrotechnik in der Innenstadt. Auch Böller stehen auf dem Index.

München ‒ Das Feuerwerk an Silvester ist ein zweischneidiges Schwert ‒ die einen können sich den Jahreswechsel ohne Raketen und Böller nicht vorstellen, die anderen verdammen Lärm, Licht und Knall um Mitternacht.

Diese können sich auch heuer in Münchens Innenstadt entspannen, denn „zum Jahreswechsel wird es am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt verboten sein, Feuerwerke abzuschießen“, teilt die Stadt mit.

Verbotszone für Feuerwerk auf Karte München.
Lageplan Verbotsbereich © Stadt München

Das Verbot gilt von Samstagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Sonntagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1).

Gefahr zu hoch: Stadt verbietet Feuerwerk in Münchner Innenstadt

Anwohner sind vom Verbot ausgenommen, wenn Pyrotechnik in die Wohnung oder von der Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportiert wird.

Das Verbot beruhe auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Die Polizei hatte besonders zum Jahreswechsel von 2017 auf 2018 „erhebliche Gefahren durch überfüllte Plätze, falsch eingesetzte Feuerwerkskörper und Alkoholkonsum festgestellt“.

Rund 55 Schilder mit Piktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten!“, digitale Infoscreens im Nahverkehr und Homepage der Landeshauptstadt München weisen auf die Verbotszone in der Innenstadt hin.

Innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings: Stadt untersagt Böller

Ergänzt wird das Feuerwerkverbot um ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings. In diesem Bereich ist es am Silvesterabend untersagt, „pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (zum Beispiel Silvesterknaller oder Böller) zu zünden“, erläutert die Stadt.

„Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Raketen, Fontänen und Co. sind erlaubt“, räumt die Stadt ein. Das Verbot gilt ganztätig am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023.

„In den vergangenen Jahren haben sich viele Münchner*innen und Mitglieder der Bezirksausschüsse über Lärm, Müll, Stress für ihre Tiere und Feinstaub im Zusammenhang mit dem Feuerwerk beschwert. Aus diesem Grund hat der Stadtrat im Jahr 2019 beschlossen, dass es zum Jahreswechsel innerhalb des Mittleren Rings ein Böllerverbot geben soll“, erklärt Hanna Sammüller-Gradl, Kreisverwaltungsreferentin der Stadt München.

Was gilt bei Verstößen?

Wer sich nicht an die Verbote halten sollte, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei werde die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden, heißt es in der Mitteilung der Stadt.

Gesetzlicher Rahmen

„Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines Böllerverbots in dicht besiedelten Gebieten wie dem Bereich innerhalb des Mittleren Rings ein. Das weiterreichende Feuerwerksverbot im Bereich des Marienplatzes und der Fußgängerzone beruht auf Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz und dient dem Schutz der dort zu erwartenden Menschenansammlung. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt gibt es derzeit nicht.“

(Quelle: Mitteilung der Stadt am 28. Dezember 2022)

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