1. hallo-muenchen-de
  2. München

Bayern beendet Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen ‒ aber nicht für Patienten

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Jonas Hönle

Kommentare

Ärztin und Patient in einer Praxis.
Bayern beschließt das Ende der Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in den Arztpraxen, aber nicht für Patienten. (Symbolbild) © Christoph Schmidt/dpa

Für Beschäftige in Bayerns Arztpraxen fällt die Corona-Maskenpflicht. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen bleibt die FFP2-Maske aber weiterhin Pflicht.

München ‒ In Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Bayern entfällt die Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte ab dem 1. Februar.

Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die entsprechenden landeseigenen Pflichten zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes laufen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag laut dpa mitteilte.

Ende der Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in den Arztpraxen in Bayern

Aufgrund der Infektionsschutzregeln des Bundes bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen - nach aktuellem Stand bis zum 7. April.

Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber kritisierte die bayerische Ankündigung. „In Bayern kann es jetzt passieren, dass ein infizierter asymptomatischer Arzt viele alte oder chronisch kranke Patienten infiziert. Weil er keine Maske trägt“, schrieb Lauterbach auf Twitter. Für dieses Risiko seien die Fallzahlen im Moment noch zu hoch.

Holetschek dagegen sagte: „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich.“ Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt“, betonte er.

Corona-Zahlen sinken - Tragen von Masken aber weiter empfohlen

Holetschek dagegen sagte: „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich“. Deshalb werde die Maskenpflicht fallen. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt“, betonte er.

+++ Die Corona-Inzidenz und Covid-Patienten auf Intensivstationen in München, Bayern und Deutschland am Donnerstag. +++

„Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen“, sagte der Minister. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“

Die niedrigen Corona-Zahlen auch nach den Weihnachtsferien zeigten, dass Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. „Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben“, sagte Holetschek.

Holetschek: Bund beendet FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr

Holetschek verwies darauf, dass der Bund die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ab dem 2. Februar aufhebe. „Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen. Und es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität.“

Bayern hat die Corona-Maskenpflicht im Nahverkehr ÖPNV) bereits im Dezember 2022 abgeschafft.

Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte nach Ansicht des CSU-Politikers in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz hätten - nämlich die Einrichtungen selbst.

Mit dem Hallo München-Newsletter täglich zum Feierabend über die wichtigsten Geschichten aus der Isar-Metropole informiert.

Auch interessant

Kommentare