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Verhungerte Sarah: Vater und Staatsanwalt legen Revision ein

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Nürnberg - Im Fall der verhungerten Sarah haben der Vater und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. In der Vorwoche war der Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.

Nach dem Urteil im Fall der verhungerten Sarah haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der verurteilte Vater Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth befassen, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag sagte.

Der Vater des Mädchens aus dem fränkischen Thalmässing war in der Vorwoche wegen Mordes durch Unterlassen zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Gefängnisstrafe gefordert; der Verteidiger hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Sarah war im August 2009 mit drei Jahren an Unterernährung gestorben.

dpa

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