Tina Turner gewinnt Klage gegen bayerischen Konzertveranstalter: Kein „Recht zu täuschen“

Wirbel um ein Konzert-Plakat: Weltstar Tina Turner verklagt einen Konzertveranstalter aus Bayern. Der Vorsitzende Richter äußerte sich.
Update vom 22. Januar 2020: Glücklich die Frau, der mit 80 Jahren noch bestätigt wird, dass man sie glatt mit einer 30-Jährigen verwechseln könnte. Eben das wurde am Mittwoch der Sängerin Tina Turner zuteil, die am 26. November ihren 80. Geburtstag gefeiert hat. Ein Plakat, auf dem sie von einer etwa 30 Jahre alten Doppelgängerin dargestellt wird, darf künftig nicht mehr verwendet werden - so entschied das Landgericht Köln. Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt.
Beides ist nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um eine sogenannte „Tribute Show“, in der Tina Turner von Coco Fletcher verkörpert wird. Die will ihr Alter zwar nicht verraten („It's a secret“), sie dürfte aber ungefähr ein halbes Jahrhundert jünger sein als das Original.
Veranstalter darf „Publikum nicht täuschen“
Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau hatte vor Gericht argumentiert, die „Tina Turner Story“ sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden, und noch nie habe sich ein Zuschauer anschließend darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hat das Gericht aber nicht überzeugt.
Es kämen hier drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen. Erstens lebt die Künstlerin noch. Zweitens steht ihr Name groß auf dem Plakat. Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double. Zusammengenommen sei das zu viel. „Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Tina Turner ist nicht der erste Star, der dagegen vorgeht, dass mit seinem Namen Geld gemacht wird. So bekam der Hamburger Schönheitssalon „Rihana Lamis“ 2017 Probleme mit Rihanna. Die Sängerin sah eine Verwechslungsgefahr, weil sie ebenfalls eine Kosmetikkollektion vertreibt. Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono ging gegen die Szenekneipe „Yoko Mono“ und die Bar „John Lemon“ vor. Auch hier hieß es: Verwechslungsgefahr.
Tina Turner: Cofo Entertainment passt Plakat an
Im Fall Tina Turner kann Johannes Heininger von Cofo Entertainment noch nicht sagen, ob das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Im Vorgriff auf die richterliche Entscheidung habe man das Plakat bereits angepasst: Es trägt jetzt den Zusatz „Starring Dorothea „Coco“ Fletcher“. „Wir gehen davon aus, dass wir das Plakat so weiter verwenden dürfen“, sagt Heininger.
Warum wurde all das nun ausgerechnet in Köln verhandelt? Vielleicht deshalb, weil die Pressekammer des Landgerichts im Ruf steht, es mit dem Schutz von Prominenten besonders wichtig zu nehmen. Aber Tina Turner hat früher auch mal in Köln gewohnt. Ex-Talkmaster Alfred Biolek (85) erzählte der Deutschen Presse-Agentur einmal, wie er vor vielen Jahren bei einer Party rechts neben ihr saß. Immer wenn er aufstand, um mal kurz zur Toilette zu gehen, setzte sich schnell ein anderer Kölner auf seinen Platz. So ist es wohl, wenn man megaprominent ist. Auf Dauer reagiert man da vielleicht etwas allergisch auf jede Form von Vereinnahmung.
Tina Turner verklagt Konzertveranstalter aus Bayern - Richter: Klage hat Aussicht auf Erfolg
Update vom 30. Oktober 2019: Tina Turner hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg in ihrem Rechtsstreit mit einem Passauer Konzertveranstalter erzielt. Die Sängerin („Better Be Good To Me“) hatte gegen das Plakat für eine Tina-Turner-Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Nach Auffassung der 79-Jährigen könnte man denken, dass sie in der Show selbst auftritt.
Das Landgericht gab ihr darin recht. Zwar traf es am Mittwoch noch keine Entscheidung. Der Vorsitzende Richter Dirk Eßer da Silva sagte jedoch, die Klage von Tina Turner habe Aussicht auf Erfolg. Das Problem sei in der Tat, dass man denken könnte: „Da spielt Tina Turner mit.“ Es fehle auf dem Plakat ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die echte Tina Turner nicht zu sehen sei.
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Tina Turner-Streit: Richter empfiehlt unmissverständlichen Hinweis
Der Richter empfahl dem Passauer Tourveranstalter Cofo Entertainment, einen entsprechenden unmissverständlichen Hinweis auf dem Plakat hinzuzufügen. Im Gegenzug soll Tina Turner dann auf weitere Forderungen verzichten. Beide Seiten bekamen vom Gericht vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfalls verkündet das Gericht am 22. Januar eine Entscheidung.
Das Plakat bewirbt die Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“, in der ihr Leben und ihre Karriere nachgezeichnet werden.
Tina Turner verklagt Konzertveranstalter aus Bayern - wegen eines Fotos
Erstmeldung vom 25. Oktober 2019:
Regensburg – Ihr Motto heißt „Simply the Best“, jeder kennt ihre Mähne, die jetzt nicht mehr so wild daherkommt. Tina Turner darf sich längst als lebende Legende bezeichnen. Das findet auch der Passauer Konzertveranstalter Oliver Forster (COFO Entertainment) und tourt seit drei Jahren mit der Hommage „Simply The Best – Die Tina Turner Story“ durch die deutschsprachigen Länder. Die Hauptrolle übernimmt Dorothea „Coco“ Fletcher.
Ihr Gesicht ziert auch das Plakat zur Show. Doch ausgerechnet Tina Turner selbst ist der Meinung, dass Fletcher dem Original zu ähnlich sieht.
Passau: Tina Turner verklagt bayerischen Veranstalter - und das ist der Grund
Tina Turner, die in der Schweiz lebt, sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und hat die Veranstaltungsfirma verklagt.
Anhängig ist die Verhandlung am Landgericht Köln, dieses Gericht soll Oliver Forster untersagen, den Namen Tina Turner zu verwenden sowie „das Bildnis der Klägerin für die Bewerbung der Show“. Das Bildnis sieht Forster als problemlos an, denn „es ist ja nicht Tina Turner darauf zu sehen, sondern Coco Fletcher“.
Tina Turner verklagt Konzertveranstalter aus Bayern
Seit 2010 existiert das Poster mit der Darstellerin, seither wird die musikalische Biografie über das Leben Turners damit beworben. Forsters Anwalt Hermann-Josef Omsels erwiderte die Klageschrift so: „Die weltberühmte Sängerin ist mittlerweile beinahe 80 Jahre alt und beendete ihre Karriere vor zehn Jahren.“ Es sei lebensfremd, von der echten Tina Turner auszugehen. Die Turner-Seite verweist auf Präzedenzfälle wie der erfolgreichen Klage der Tochter von Marlene Dietrich gegen ein Plakat des Films „Der blaue Engel“ mit der verruchten Pose der Dietrich.
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Weshalb plötzlich das Simply-The-Best-Plakat gerichtsmassig wird, darüber hat Forster nur eine Theorie. „Weil es seit heuer in Hamburg ein Tina-Turner-Musical gibt. Deshalb sollen alle anderen Turner-Macher vom Markt gefegt werden.“ Ob zumindest das Plakat weg muss, entscheidet sich am Mittwoch. Forster wird in Köln anwesend sein, Turner erwartet er nicht. „Ich würde sie aber gerne treffen.“ In München macht die Show kommendes Jahr Station, am 15. April im Circus Krone.
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