Wer bremst, verliert
Das sind die fünf krassesten Motorrad-Sünden Oberbayerns
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Manche Verkehrsteilnehmer nehmen es mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht so genau. Wie die Jahresbilanz der Kontrollgruppe Motorrad der Polizei Oberbayern Süd zeigt, zählen dazu auch viele Motorradfahrer. Wir haben die krassesten Beispiele für Sie zusammengefasst.
München - Mehr als 4,3 Millionen Krafträder und Leichtkrafträder waren zum 01. Januar 2017 zugelassen. Dagegen klingen 1.488 Kontrollen von Motorrädern samt Fahrern, die die Kontrollgruppe Motorrad der Polizei Oberbayern Süd durchgeführt hat, relativ wenig. 620 Beanstandungen entsprechen aber einer Quote von immerhin 41%. Darunter waren auch einige besonders schnelle Raser und Verkehrssünder.
Einer der Schnellsten war ein Motorradfahrer aus dem Kreis Rosenheim, der am Kesselberg mit 116km/h in einer Tempo 60-Zone erwischt wurde. Außerdem überholte er noch trotz Überholverbot und musste dafür am Ende 240 Euro Strafe zahlen sowie den Führerschein einen Monat abgeben.
Zwei andere Biker bekamen nach Tempoverstößen sogar ein zweimonatiges Fahrverbot aufgebrummt. Während ein Münchner mit 170km/h über die Landstraße bretterte und 440 Euro Bußgeld bezahlen musste, fuhr ein Österreicher mit 92 km/h durch eine 30er-Zone. Dafür wurden neben dem Entzug der Fahrerlaubnis 880 Euro fällig.
Pech gehabt: Zu schnell und die Polizei überholt
Richtig Pech gehabt hat ein Honda-Fahrer auf der B13. Am 22. September überholte er ein ziviles Videofahrzeug der Polizei und beschleunigte anschließend weiter. Im 100er-Bereich fuhr er bis zu 186 km/h schnell und hatte im 70-km/h-Bereich noch immer 138 km/h drauf. Zwei Monate Fahrverbot und ein heftiges Bußgeld warten nun auf den Raser.
Dämlich kann auch das Verhalten eines Motorradfahrers aus Baden-Württemberg bezeichnet werden. Trotz eindeutiger Anhaltesignale eines Polizeibeamten fuhr der 22-Jährige mit einem „Wheelie“ knapp an diesem vorbei. Der Polizist rettete sich durch einen schnellen Schritt zur Seite. Da der Fahrer ermittelt werden konnte, erwartet ihn nun ein Verfahren wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“.
sh