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Corona-Regeln in Bayern: Lockdown verschärft - Der Überblick für den Freistaat - FFP2-Maskenpflicht gilt!

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Von: Katarina Amtmann

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Die Corona-Zahlen bleiben hoch, die Maßnahmen wurden am 19. Januar noch einmal verschärft. Was gilt weiterhin, welche Regel kommt neu hinzu? Ein Überblick für Bayern.

München - Erste Ergebnisse des heutigen (Dienstag, 19. Januar) Corona-Gipfels mit den Ministerpräsidenten und Angela Merkel sickern durch. Dieser Artikel wird laufend mit den neuen, für Bayern gültigen Beschlüssen aktualisiert.

Seit Mitte Dezember befindet sich Deutschland im Lockdown.* Grund sind die hohen Corona*-Zahlen. Immer wieder beraten sich Kanzlerin Angela Merkel* und die Ministerpräsidenten der Länder über eine Verlängerung und Verschärfung der Corona*-Maßnahmen. Der aktuelle Lockdown wurde am 19. Januar bundesweit verlängert und gilt nun erstmal bis zum 14. Februar.

Was gilt aktuell in Bayern, welche Regel kommt neu hinzu? Ein Überblick.

Corona-Lockdown in Bayern: Überraschende Regel-Ausnahme für Schulen

Schulen bleiben aufgrund der Lockdown-Verlängerung weiter im Distanzunterricht. Doch es gibt eine Ausnahme: Für Abiturienten, die in diesem Jahr vor den Abschlussprüfungen stehen, kann vom 1. Februar an Wechselunterricht stattfinden, „wenn es das Infektionsgeschehen zulässt“. Gleiches gilt für Schüler an beruflichen Schulen, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen oder Kammerprüfungen stattfinden. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder überraschend am Mittwoch (20. Januar).

Außerdem neu: In Gottesdiensten in Bayern müssen Besucher künftig eine FFP2-Maske tragen. Das hat das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschlossen.

Corona-Lockdown in Bayern: FFP2-Maskenpflicht - diese Regel gilt ab Montag (18. Januar)

Neu ab Montag (18. Januar) ist außerdem die FFP2-Maskenpflicht. Alle Personen ab 15 Jahren müssen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Diese schützt nicht nur das Umfeld, sondern auch den Träger selbst vor dem Coronavirus.* Für Bedürftige sollen 2,5 Millionen FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.

Wie Ministerpräsident Markus Söder* bei einer Pressekonferenz angekündigt hat, sollen in der ersten Woche keine Bußgelder verhängt werden. Der CSU*-Chef bezeichnete dies als „Kulanzwoche“. Die FFP2-Maskenpflicht gilt außerdem nur für Kunden und nicht für Angestellte im Einzelhandel, wie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu lesen ist.

Wo man die FFP2-Masken kaufen kann, was sie kosten und ob man sie mehrmals verwenden kann, lesen Sie hier.*

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Corona-Lockdown in Bayern: Diese Regeln gelten seit dem 11. Januar

„Der Lockdown wird verlängert und an einigen Stellen vertieft“, erklärte Söder Anfang des Jahres bei einer Pressekonferenz. Die Maßnahmen wurden zunächst bis zum 31. Januar verlängert. Konkret heißt das:

Neben weiten Teilen des Handels, der Gastronomie und der Hotellerie bleiben auch die Schulen weiter geschlossen. Für Kindertagesstätten, Schüler der Stufen 1 bis 6, Förderschüler und Kinder mit Behinderungen soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Dabei werde nicht auf die Berufsgruppen der Eltern geschaut, wie Söder bei einer Pressekonferenz deutlich machte. Die Betreuung gelte für diejenigen, die es brauchen. In allen Schulen und Jahrgangsstufen soll Distanzunterricht angeboten werden.

Beim Corona*-Gipfel am Dienstag könnten Deutschland und damit auch Bayern allerdings schon die nächsten Einschränkungen drohen. Im Gespräch ist wohl eine noch schärfere Kontaktbeschränkung, also eine „Ein-Fester-Freund-Regel“. Man muss sich womöglich also bald festlegen, mit welchem Freund man sich während des Lockdowns trifft. An unterschiedlichen Tagen jeweils einen anderen Freund zu treffen wäre dann nicht mehr erlaubt. (kam) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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