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Prozess um Zugunglück bei Bad Aibling: Das war der vierte Verhandlungstag

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Von: Richard Strobl

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Traunstein - Nach dem Zugunglück von Bad Aibling steht seit dem 10. November ein Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. In unserem Ticker können Sie die Ereignisse am vierten Prozesstag nachverfolgen.

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+++ Der Prozess wird am Donnerstag, den 1. Dezember fortgesetzt. Es sollen dann die Aussagen des IT-Fachmanns und des Neuropsychologen nachgeholt werden.

+++ Lesen Sie die detaillierte Zusammenfassung der Aussage des Sachverständigen Martin Will bei unserem Partnerportal rosenheim24.de.

+++ Die Lösung des Problems könne, laut des Gutachters, kein zusätzliches System sein. Vielmehr müsse den Bedienern klar gemacht werden, welche Verantwortung sie tragen. "Sie müssen die Strecke vor dem Zug mindestens einen Kilometer frei halten", auch deshalb könnten im Fall der Eisenbahn nur sehr begrenzt Frühwarnsysteme zum Einsatz kommen. Die Hauptverhandlung wurde nach der Aussage unterbrochen.

+++ Als der Sachverständige mit seiner Aussage zum Ende kam, stellte der Vorsitzende Richter erneut die Frage, ob zusätzliche Sicherungssysteme existieren, die eine Kollision verhindern können. "Ich habe von Versuchen bei der Eisenbahn im Harz gelesen. Ich halte das aber nur für eine Hilfskonstruktion für die, die keine Sicherheitssysteme haben." Und weiter: "Es ist ein sicheres System. Aber es treten Störungen auf. Und nur dann wird die volle Verantwortung auf den Menschen verlagert."

+++ Der leitende Oberstaatsanwalt Branz fasst zusammen: Für den Zug aus Rosenheim habe der Stelltisch des Fahrdienstleiters schon knapp dreieinhalb Minuten lang freie Fahrt angezeigt, als der Angeklagte dem entgegenkommenden Zug das Sondersignal ZS1 gab. Dadurch konnte keiner der Zugführer mit einem entgegenkommenden Zug rechnen.

+++ Der Zug Richtung Kolbermoor fuhr um 6.43 Uhr in Bad Aibling ab - hielt um 6.45 Uhr für 18 Sekunden im Kurpark und setze die Fahrt dann fort. Der Gegenzug aus Rosenheim fuhr um 6.40 Uhr in Kolbermoor ein und verließ den Bahnhof planmäßig um 6.45 Uhr. Erst zu diesem Zeitpunkt müsse bei dem Fahrdienstleiter angezeigt worden sein, dass die Zugstrecke bereits belegt war. Der Sachverständige Will gibt außerdem an, dass auch eine Rücknahme des ZS1-Signals zu diesem Zeitpunkt nichts mehr bewirkt hätte. Die Züge wären auch dann weitergefahren. Da der Fahrdienstleiter davon ausgehen musste, dass beide Züge, wie geschehen, planmäßig ihre Bahnhöfe verlassen, muss die Fehlerkette nach Einschätzung des Sachverständigen Will bereits früher begonnen haben.

Sachverständiger: "Unglück hätte durch Notruf vermieden werden können"

+++ Nach Angaben von Martin Will leuchtete das ZS1-Signal zwischen drei und fünf Sekunden am Bahnhof in Bad Aibling. Auch die Zuginsassen hätten das Signal sehen können. Will erklärt weiter: "Wenn der erste Notruf richtig an die Triebfahrzeugführer gegangen worden wäre, hätte das Unglück vermieden werden können." Zehn Sekunden nach dem der erste Notruf abgesetzt worden war, trennten die beiden Züge noch knapp 900 Meter - eine Distanz, die ausgereicht hätte um beide Züge bis auf null abzubremsen. 

+++ Martin Will geht erneut auf den zeitlichen Ablauf des Unglücks ein und erklärt wann welche Signale gestellt wurden. Demnach wurde die Strecke für den Zug von Rosenheim nach Kolbermoor zwischen 6.39 Uhr und 6.21 Uhr freigegeben. Für den Gegenzug von Heufeld nach Bad Aibling wurden die Frei-Signale durch den Fahrdienstleiter zwischen 6.40 Uhr und 6.16 Uhr gestellt. Beim Abgleich der Fernschreiber und Zugbücher mit den Zeugenaussagen fasst der Vorsitzende Richer Erich Fuchs zusammen: "Die Abmeldung bzw. Annahme der beiden Züge seitens des Fahrdienstleiters ist also beinahe zeitgleich um 6.29 Uhr erfolgt." Die Sachverständigen Martin Will und Rüdiger Muschweck stimmen dem zu.

+++ Nach der Mittagspause wird mit Martin Will ein unabhängiger Sachverständiger für Schienenfahrzeuge in den Zeugenstand gerufen. Er hatte bereits vor einer Woche als Zeuge ausgesagt und steht jetzt für Ergänzungsfragen des Gerichts bereit.

Ergänzungen zum zeitlichen Ablauf des Unglücks

+++ Der Vorsitzende Richter unterbricht die Verhandlung für die Mittagspause. Am Nachmittag soll es erneut um den zeitlichen Ablauf des Zugunglücks von Bad Aibling gehen.

+++ Lesen Sie den Überblick zu den Aussagen des Sachverständigen der EUB auf unserem Partnerportal rosenheim24.de.

+++ Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Erich Fuchs gibt der Sachverständige Rüdiger Muschweck an, dass es auf der Strecke keine externen Sicherungssysteme gäbe, die unabhängig von einem falschen Verhalten des Fahrdienstleiters reagieren hätten können. Solche Systeme würden nur im Nebenbahnbetrieb existieren, nicht aber im Hauptbahnbetrieb, wie im vorliegenden Fall.

+++ Das vom Angeklagten gegebene Ersatzsignal ZS1 dürfe nur gegeben werden, wenn zuvor eine sogenannte Einzelräumungsprüfung durchgeführt worden war, erklärt der Sachverständige weiter. Dies habe aber vor dem Unfall nicht stattgefunden. Einzelräumungsprüfung bedeutet dabei, dass die Strecke frei ist. Der Angeklagte hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er dachte es würde sich um eine Phantom-Störung handeln, nachdem er eine Einstellung nicht ändern konnte. Der Sachverständige gab vor Gericht jetzt an, dass ihm diese Begrifflichkeit noch nie zuvor begegnet sei.

+++ Der Sachverständige gibt weiterhin an, dass der Streckenabschnitt wohl nicht richtig verschaltet gewesen sei. Aus der einen Richtung könne mit der Prüftaste etwa nicht der gesamte Fahrtbereich eingesehen werden. Dies sei nur aus der Gegenrichtung möglich. Laut dem Sachverständigen sei das Grundproblem in diesem Fall, dass nicht einmal sicher sei, was für ein System genau verbaut war.

Sachverständiger: „Nicht einmal sicher was wir hier für ein System haben.“

+++ Obwohl der Angeklagte technische Vorgaben hatte, welche Anweisungen er geben hätte müssen, habe dieser ein Ersatzsignal gegeben. Dadurch habe der 40-Jährige alle anderen Regelungen überstimmt, erklärt der Zeuge weiter. Weiter gebe es widersprüchliche Angaben in der dienstlichen Beschreibung des Streckenabschnitts. Diese dient als Arbeitsgrundlage für die Fahrdienstleiter. Die Angaben hier sind nach Aussage des Zeugen nicht so, wie sie sein müssten. Damit kritisiert der Sachverständige Rüdiger Muschweck erneut das Regelwerk der Deutschen Bahn.

+++ Nach Aussage des Zeugen war auf der Unglücksstrecke eine Blocksicherung mit Fahrstraßen und kein Zentralblock installiert. Dabei muss der Fahrdienstleiter ein spezielles Signal geben, will er die Fahrtrichtung ändern. Bei einem Zentralblock lassen Signallampen den Fahrdienstleiter wissen, ob die Strecke frei ist. Gerade diese Erlaubnisfelder hätten aber auf diesem Streckenabschnitt gefehlt. Das System sei nicht modernisiert worden, obwohl es bereits in die Jahre gekommen war, berichtet unser Partnerportal rosenheim24.de.

+++ Im Anschluss sagt ein Sachverständiger vom Eisenbahnuntersuchungsausschuss (EUB) zum Thema Blocksystem auf der Strecke aus. Dieser hatte bereits am vergangenen Montag ausgesagt.

Sachverständiger sagt zu Bahn-Prüfsystem aus

+++ Hier der Überblick zu den Aussagen des Computerspiel-Vertreters von rosenheim24.de.

+++ Der Zeuge berichtet, dass seine Firma anhand der Daten nicht das komplette Spiel-Verhalten des Angeklagten nachvollziehen könne. Nur die Start- und Endzeiten von Missionen und bestimmte Interaktionen, wie der Kauf von Ausstattung im Spiel, würden aufgezeichnet.

+++ Über eine individuelle MAC-Adresse kann die Spielefirma Aussagen darüber machen, wann einzelne Spieler eingeloggt sind und wann diese im Gruppenchat aktiv waren, also mit anderen Spielern interagiert haben. Aus den Daten geht hervor, dass der Angeklagte am 9. Februar 2016 über einen längeren Zeitraum in dem Spiel aktiv war und zu drei Zeitpunkten die Chat-Funktion benutzt hatte. Nämlich um 5.09 Uhr, 5.12 Uhr und 6.34 Uhr Ortszeit, also knapp 12 Minuten vor dem Zusammenstoß der beiden Nahverkehrszüge am 9. Februar.

+++ Als nächstes sagt ein Vertreter der Spielefirma, die auch „Dungeon Hunter 5“ betreibt, vor Gericht aus. Der Angeklagte hatte dieses Spiel auch zum Zeitpunkt des Zugunglücks gespielt. Ziel von „Dungeon Hunter 5“ ist es einen Avatar, also einen virtuellen Vertreter des Spielers, etwa durch Kämpfe stärker zu machen. Dabei muss das Spiel, nach Aussage des Zeugen aktiv gespielt werden, erfordert also viel Aufmerksamkeit. In “Dungeon Hunter 5“ kann auch mit anderen Spielern zusammen gespielt werden. Das kann dazu führen, dass Nutzer des Spiels nicht pausieren können wann sie wollen.

Angeklagter war 12 Minuten vor dem Unglück im Chat von „Dungeon Hunter“ aktiv

+++ Lesen Sie den Detailbericht zur Zeugenaussage des Kollegen bei rosenheim24.de.

+++ Der Zeuge war als Pendler auf dem Weg nach Rosenheim in einem der Züge. Von seinem Platz aus hatte er das Sondersignal ZS1 gesehen. Zunächst hielt er dies nicht für sonderbar, da das Signal sich auch auf eine Sturmwarnung beziehen habe können. Als er das Ersatzsignal auf Höhe des Kurparks Bad Aibling erneut gesehen habe, war er stutzig geworden. Auf Nachfrage der Verteidigung gibt der Zeuge noch an, dass der Zug vor dem Aufprall nicht gebremst habe.

+++ Am heutigen Montag sagt zunächst ein 57-jähriger Kollege des Angeklagten aus, der das Zugunglück als Insasse erlebt hatte. Er soll auch das Sondersignal gesehen haben und berichtet von seinen Eindrücken am Unglückstag.

+++ Ein IT-Fachmann, der die Handydaten des Angeklagten ausgelesen und analysiert hatte, kann krankheitsbedingt zum heutigen Prozesstag nicht aussagen. Der kranke Gutachter soll am kommenden Donnerstag aussagen. Ausserdem wird auch die für heute geplante Aussage eines Psychologen auf Donnerstag verschoben, weil diese auf den Angaben des IT-Experten aufbaut. Der Psychologe soll dann ebenfalls am Donnerstag darüber aufklären, inwieweit das Spielen mit dem Smartphone die Konzentration des Fahrdienstleiters bei seiner Arbeit beeinflusst haben könnte.

+++ Verhandungsstart in Traunstein

Vorbericht zum vierten Prozess-Tag gegen Fahrdienstleiter von Bad Aibling

Das Landgericht Traunstein verhandelt seit dem 10. November die Vorgänge um das Zugunglück bei Bad Aibling vom 9. Februar 2016. Bei dem Zugunglück waren zwei Nahverkehrszüge auf einer eingleisigen Strecke frontal zusammengestoßen. Dabei waren 12 Menschen ums Leben gekommen, 89 waren teils lebensgefährlich verletzt worden.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein 40-jähriger Fahrdienstleiter, der sich nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten muss. 

Zentral bei den Ermittlungen ist auch das Handy-Spiel „Dungeon Hunter 5“. Der Fahrdienstleiter hat gestanden, dieses trotz eines Verbots während der Arbeitszeit auf seinem privaten Smartphone gespielt zu haben. 

Abgelenkt durch das Spielen soll er die beiden Nahverkehrszüge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke zwischen Kolbermoor und Bad Aibling geschickt haben. Technische Sondereinrichtungen, die dies eigentlich verhindern hätten sollen, hatte der 40-jährige durch ein Sondersignal ausser Kraft gesetzt. Als er seinen Fehler bemerkte, versuchte der Angeklagte die Lokführer noch zu warnen, drückte aber den falschen Knopf, weshalb das Warnsignal nicht in den Zügen ankam.

Was an den bisherigen Prozesstagen geschah:

Schon zum Prozessauftakt machte der Angeklagte Fahrdienstleiter umfangreiche Angaben und ein Geständnis. Er gab an trotz eines Verbots mit seinem privaten Smartphone das Spiel „Dungeon Hunter“ gespielt, Signale falsch gesetzt und den Notruf falsch abgesetzt zu haben. Seine Fehler hätten letztlich zu dem Unglück am 9. Februar geführt.

In der Folge wurden Polizei- und Kriminalbeamte befragt, die kurz nach dem Unglück vor Ort gewesen waren. Diese berichteten von den Ermittlungen und konnten ein technisches Versagen bereits am ersten Verhandlungstag ausschließen. 

Am zweiten Prozesstag hatte außerdem der unmittelbare Vorgesetzte des Angeklagten berichtet, dass der 40-jährige Fahrdienstleiter vor dem Unglück ein sehr zuverlässiger Mitarbeiter gewesen sei.

Am dritten Verhandlungstag wird klar, dass die Bahnstrecke um den Unglücksort technisch nicht auf dem neuesten Stand war. Ein Zeuge hatte dabei auch Kritik an der Deutschen Bahn geäußert, da auf der Unfall-Strecke sowohl eine technische Apparatur, als auch eine zusätzliche Kontroll-Instanz fehlen würden. Dennoch hat nach Expertenmeinung der angeklagte Fahrdienstleiter die entscheidenden Fehler gemacht.

Am vierten Verhandlungstag wird vor allem das Handy-Spiel „Dungeon Hunter 5“ im Fokus stehen. Der Angeklagte soll das Spiel auch in seiner Arbeitszeit gespielt haben. Dadurch könnte er von seiner Arbeit abgelenkt gewesen sein.

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