Nach Messerangriff: Lebenslange Haft für 31-Jährigen
Nürnberg - Wegen Mordes an seinem Bekannten ist ein 31-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte den Mann mit einem Küchenmesser umgebracht. Das Motiv bleibt unklar.
Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte der Mann Mitte Januar einen 54 Jahre alten Bekannten hinterrücks mit einem Küchenmesser erstochen. Die Kammer wertete die Tat am Mittwoch als heimtückischen Mord.
Das Motiv konnte nicht geklärt werden, da der Angeklagte bis zuletzt zu den Vorwürfen schwieg. Möglicherweise war der Tat ein Streit um Geld oder auch Eifersucht vorausgegangen. Beide Männer hielten sich damals in der Wohnung einer gemeinsamen Bekannten auf. Die 55-jährige Frau rief nach der Tat in der Nürnberger Südstadt die Einsatzkräfte. Als Polizei und Rettungsdienst eintrafen, war der 54-Jährige jedoch bereits tot.
Nach dem Messerangriff war der 31-Jährige zunächst geflüchtet. Später kehrte er aber an den Tatort zurück, wo er von der Polizei festgenommen wurde. Aufgrund von Restalkohol in seinem Blut gehen die Ermittler davon aus, dass er bei der Tat etwa 1,6 Promille im Blut hatte. Vermindert schuldfähig war er daher aus Sicht der Kammer aber nicht.
Der 31-Jährige hatte sich illegal in Deutschland aufgehalten. Sein Asylantrag war bereits im Jahr 2006 abgelehnt worden. Nachdem er vor Gericht erfolglos versucht hatte, diese Entscheidung anzufechten, wurde er rechtskräftig ausgewiesen. Zuletzt versteckte er sich in der Wohnung der Frau. Eine Abschiebung war nicht möglich, weil der Mann keine Ausweispapiere hatte. Durch eine Heirat mit der 55-Jährigen wollte er laut Anklage eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Doch auch dafür wären Papiere nötig gewesen.
dpa