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Mörder der schwangeren Rebecca muss ins Gefängnis

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Der wegen Mordes angeklagte Jens M. (l) sitzt im Landgericht in Aschaffenburg zu Prozessbeginn neben seinem Anwalt Christoph Jahrsdörfer.
Der wegen Mordes angeklagte Jens M. (l) sitzt im Landgericht in Aschaffenburg zu Prozessbeginn neben seinem Anwalt Christoph Jahrsdörfer. © dpa

Aschaffenburg - Der Mörder der schwangeren Rebecca aus Aschaffenburg muss nun definitiv für lange Zeit ins Gefängnis. Seine Beschwerde brachte nichts.

Der Mörder der schwangeren Rebecca aus Aschaffenburg muss nun definitiv für lange Zeit ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Beschwerde des 32-Jährigen gegen Nichtzulassung seiner Revision, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Rebeccas Ex-Freund hatte zunächst Revision gegen das Urteil eingelegt, diese später zurückgenommen und nachträglich noch einmal versucht, Revision einzulegen. Dabei überschritt er die zulässige Frist dafür.

Das Landgericht hatte den Mann Mitte Mai wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Das bedeutet, dass er nicht nach 15 Jahren vorzeitig entlassen werden kann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die im neunten Monat schwangere Rebecca mit einem Kabelbinder erwürgt hatte, um die Geburt des Kindes zu verhindern.

dpa

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