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Tod in Kleingartenanlage - Angeklagter kommt frei

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Kleingartenanlage in Potsdam
Kurz vor dem Urteil nach einem tödlichen Streit unter Kleingärtnern wurde der 67-jährige Angeklagte aus der U-Haft entlassen. © dpa (Symbolbild)

Passau - Wenige Tage vor dem Urteil nach einem tödlichen Streit unter Kleingärtnern hat das Landgericht Passau einen 67-Jährigen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Zweite Große Strafkammer habe den Untersuchungshaftbefehl ohne Begründung aufgehoben, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Derartige Haftbefehle würden entweder aufgehoben, wenn die Richter keinen dringenden Tatverdacht mehr sähen oder die ursprünglichen Gründe für die Untersuchungshaft nicht mehr vorlägen.

Im März war der anhaltende Streit zwischen den beiden Kleingärtnern eskaliert. Der Rentner soll einen 54-Jährigen getötet haben. Erst am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, den Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. Aus Sicht der Anklagebehörde liegt ein minderschwerer Fall vor. Der Vertreter des 16 Jahre alten Sohns des Opfers schloss sich dem an, ohne konkrete Forderung zur Strafhöhe. Die Verteidigung des 67-Jährigen wiederum hatte Freispruch beantragt, weil der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

dpa

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