Halloween-Streiche: Polizei Bayern warnt vor „ernsthaften Konsequenzen“ - und hat wichtigen Appell

An Halloween werden nicht nur Süßigkeiten gesammelt, auch kleine Streiche werden gespielt. Die bayerische Polizei hat deshalb einen Appell veröffentlicht.
München - Halloween steht vor der Tür: In der Nacht vom 31. Oktober auf Allerheiligen ist es wieder soweit. Kinder ziehen um die Häuser, um nach dem Motto „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Süßigkeiten zu ergattern. Auch kleinere Streiche werden dann toleriert - solange sie sich in Grenzen halten. „Allerdings ist Halloween keinesfalls ein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, warnt die Polizei Niederbayern.
Halloween in Bayern: Polizei warnt vor „ernsthaften Konsequenzen“ bei Streichen
Sollten Streiche die Grenze zu Straftatbeständen überschreiten, drohen „ernsthafte Konsequenzen“, heißt es in der Pressemitteilung. „Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzungen kann von harmlosen Streichen keine Rede mehr sein.“ Für Sachbeschädigung könnte eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Mögliche zivilrechtliche Folgen seien da noch gar nicht berücksichtigt, so die Polizei.
Auch wer glaube, er sei bei einem „Streich“ ja nur dabei gewesen, muss möglicherweise mit Konsequenzen rechnen. Er könne wegen einer gemeinschaftlich begangenen Straftat zur Rechenschaft gezogen werden. „Die Polizei wird an Halloween verstärkt unterwegs sein und festgestellte Straftaten konsequent verfolgen“, heißt es.
Bayern: Polizei mit Appell zu Halloween
Doch auch wenn noch gar kein Straftatbestand erfüllt ist, „erleben Betroffene von vermeintlich harmlosen Streichen am Tag nach Halloween oftmals böse Überraschungen.“ Daher appellieren die Beamten zu Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Sie fordern, neben dem Motto „Süßes, sonst gibt‘s Saures“ auch folgendes im Kopf zu behalten: „Was du nicht willst, dass man dir tut, das füg auch keinem andern zu“.
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Halloween in Bayern: Polizei mit Tipps für Eltern von „Süßigkeitensammlern“
Auch für die Eltern der Kinder, die um die Häuser ziehen, hat das Polizeipräsidium Niederbayern Tipps parat.
- Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern und weisen Sie auf die bestehenden rechtlichen Grenzen etwaiger Streiche, sowie mögliche straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen hin
- Erklären Sie den Kindern, dass verschlossene Türen unbedingt zu respektieren sind
- Achten Sie auf die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen: Abstand, Hygiene, Maske*
- Im Idealfall begleitet eine erziehungsberechtigte Person die minderjährigen „Süßigkeitensammler“
Polizei vor Halloween-Partys mit Appell an Autofahrer: „Bleibt sauber“
Da trotz Corona* wieder Feiern möglich sind, richtet sich die Polizei auch mit einem Appell an Autofahrer: „Wenn ihr an Halloween mit dem Auto unterwegs seid – und vor allem wenn ihr Mitfahrer an Bord habt – bleibt sauber! Alkohol und Drogen am Steuer gefährden Leben!“ (kam) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA